Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerservice, Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Unter-Flockenbach, Herlenklingerweg
Linien:- Bus: Linie 681
- Bus: Linie 682
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 11:00 Uhr
Hinweis: Und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Eckl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6201 2949-10
Fax: +49 6201 2949-29
E-Mail: claudia.eckl@gorxheimertal.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97
BIC: HELADEF1HEP
Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE23 5096 1206 0002 5036 46
BIC: GENODE51RBU
Bankinstitut: VR Bank Ried-Überall eG
Weitere Informationen
Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln.
Stichwörter
Bürgerservice, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt - Bürgerbüro, Fundbüro, Ordnungsamt, PaßstellePassstelleMeldeamtBürgeramtEinwohnermeldeamtMeldestelleOrdnungsamt, Rentenamt, Sozialamt
erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vorläufiger Personalausweis: Gebühr 10,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025
Stichwörter
vorübergehend, vorläufig, Beantragung, Personalausweis beantragen, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, neuer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, Perso, vorläufiger Personalausweis