Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Hinweise für Waldeck: Personalausweis
Ab dem 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, über dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
Die Beantragung eines Personalausweises kann nur bei der Stadtverwaltung im Stadtteil Sachsenhausen erfolgen.
Zur Beantragung eines Personalausweises wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen um den Personalausweis zu beantragen, da vom Antragsteller einige Erklärungen abzugeben sind und die Unterschrift zu leisten ist, welche später im Personalausweis erscheint.
Da im Rahmen der neuen Online-Ausweisfunktion eine PIN notwendig ist, erhalten Sie bei Fertigstellung des Personalausweises einen Brief, in welchem Ihre zur Online-Ausweisfunktion notwendige PIN enthalten ist. Der Brief ist auch gleichzeitig die Benachrichtigung, dass Ihr Personalausweis bei der hiesigen Stadtverwaltung zur Abholung bereitliegt.
Bringen Sie bei Abholung bitte den PIN-Brief mit.
Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises muss der bisherige Ausweis mitgebracht werden!
Bei besonders dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bei dieser Beantragung muss allerdings gleichzeitig der neue Personalausweis beantragt werden.
Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises werden 2 Passbilder benötigt.
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.
Bearbeitungsdauer: ca . 10 Minuten
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Waldeck, Stadt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05634 709-0
Telefax: 05634 709-45
Kontaktperson
Frau Angela Vogelgesang
Frau Heike Pfeifferling
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldeck: Personalausweis
Gesetz über Personalausweise
Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise für Waldeck: Personalausweis
Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro
Personen über 24 Jahre 37,00 Euro
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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