Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Niedenstein - Ausweis- und Passwesen
Adresse
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Kontakt
Kontaktperson
Marion Gustschin
Hausanschrift
E-Mail: marion.gustschin@niedenstein.de
Telefon Festnetz: 05624 9993-37
Fax: 05624 9993-10
Sarah Koller
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Fax: 05624 9993-10
E-Mail: standesamt.chattengau@niedenstein.de
Telefon Festnetz: 05624 9993-27
E-Mail: sarah.koller@niedenstein.de
Martina Pfaar
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Fax: 05624 9993-10
E-Mail: standesamt.chattengau@niedenstein.de
E-Mail: martina.pfaar@niedenstein.de
Telefon Festnetz: 05624 9993-18
Lena Vollbrecht
Hausanschrift
Fax: 05624 9993-10
Telefon Festnetz: 05624 9993-19
E-Mail: lena.vollbrecht@niedenstein.de
Stadt Niedenstein
Adresse
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Öffnungszeiten
Mittwoch: 7:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Lena Vollbrecht
Besucheranschrift
E-Mail: lena.vollbrecht@niedenstein.de
Telefon Festnetz: 05624 9993-19
Fax: 05624 9993-10
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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