Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Hinweise für Helsa: Spezielle Hinweise für Gemeinde Helsa
Bei Diebstahl bzw. vermutetem Diebstahl ist auf jeden Fall die Polizei aufzusuchen und eine Diebstahlanzeige zu erstatten.
Bei Verlust kann die Verlustanzeige bei der Neubeantragung im Bürgerbüro erledigt werden.
Bei Diebstahl bzw. vermutetem Diebstahl ist auf jeden Fall die Polizei aufzusuchen und eine Diebstahlanzeige zu erstatten.
Bei Verlust kann die Verlustanzeige bei der Neubeantragung im Bürgerbüro erledigt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Helsa - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Corinna Ziech
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Fax: 05605 8008-23
E-Mail: corinna.ziech@gemeinde-helsa.de
Telefon Festnetz: 05605 8008-80
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-helsa.de
Herr Torben Gruneberg
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-helsa.de
Telefon Festnetz: 05605 8008-80
Fax: 05605 8008-23
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, Verlust, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, PA, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Neuer PA, verloren, Perso, Verloren, Ausweis beantragen