Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Ahnatal
Adresse
Postanschrift
Postfach 40
34290 Ahnatal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Ahnatal - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 40
34290 Ahnatal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
1. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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