Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
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    Personalausweis bei Verlust neu beantragen

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

    Beschreibung

    Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • der Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

    • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

    Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

    Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenroda

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumgarten 3

    36284 Hohenroda

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06676 9200-0

    Fax: 06676 9200-40

    E-Mail: gemeinde@hohenroda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Hohenroda - Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Fremdenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumgarten 3

    36284 Hohenroda

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    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
    • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: 

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
      • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr
    • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
    • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
      • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 37,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 22,80 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis.: Gebühr 10,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.: Gebühr 13,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.: Gebühr 30,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.: Gebühr 15,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.: Gebühr kostenfrei (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 08.12.2025

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, Verloren, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, Verlust, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019