Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
    99008001012003

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flieden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06655 796-0

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Flieden - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06655 796-222

    E-Mail: buergerbuero@flieden.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Stichwörter

    PA, Ausweis beantragen, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, Neuer PA, Verlust, Perso, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Verloren, neuer Personalausweis, verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019