Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Ulrichstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Stadtplatz Ulrichstein
Anzahl der Stellplätze: 70
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenplatz
Linien:- Bus: Linie VB-65
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Do.: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Stadtplatz Ulrichstein
Anzahl der Stellplätze: 70
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenplatz
Linien:- Bus: Linie VB-65
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Do.: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06645 9610-12
E-Mail: s.klement@ulrichstein.de
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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