Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
Anzahl der Stellplätze: 140
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06441 803-399
E-Mail: meldeamt@asslar.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Aßlar
Empfänger: Stadt Aßlar
IBAN: DE90 5155 0035 0020 0001 05
BIC: HELADEF1WET
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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