Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Ondracsek
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Fax: 06126 9955-49
Telefon Festnetz: 06126 9955-31
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Anja Faulhaber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-38
Fax: +49 6126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Rebekka Fischer
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Fax: 06126 9955-49
Telefon Festnetz: 06126 9955-34
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Petra Flören
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-32
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Anne Riedl
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-33
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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