Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 48
64372 Ober-Ramstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Am Dienstag- und Mittwochvormittag sowie Donnerstagnachmittag sind keine Terminvereinbarungen notwendig, es muss jedoch mit Wartezeiten vor Ort gerechnet werden. Zu allen anderen Zeiten ist eine vorherige Terminbuchung, online oder telefonisch, notwendig.
Das Abholen von bereitstehenden Ausweisen oder anderen Unterlagen ist während der Öffnungszeiten jederzeit und somit ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Hier: Online einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
S. Dingeldein
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Fax: 06154 702-699
Telefon Festnetz: 06154 702-240
E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de
J. Schüttler
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Fax: 06154 702-699
Telefon Festnetz: 06154 702-240
E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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