Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis - Adresse ändern

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    Personalausweis

    • Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
      Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich.
    • Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
    • Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
    • Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
      (http://www.bundesdruckerei.de/)
    • alten Personalausweis oder Kinderausweis
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die jeweilige Bearbeitungsgebühr

    vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis

    • in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
      http://www.bundesdruckerei.de/)
    • alten Personalausweis oder Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die Bearbeitungsgebühr

    Personalausweis

    • Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
      Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich.
    • Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
    • Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
    • Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
      (http://www.bundesdruckerei.de/)
    • alten Personalausweis oder Kinderausweis
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die jeweilige Bearbeitungsgebühr

    vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis

    • in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
      http://www.bundesdruckerei.de/)
    • alten Personalausweis oder Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die Bearbeitungsgebühr

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenberg - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 7-13

    35066 Frankenberg (Eder)

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag:

    8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag:

    8:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06451 505-0

    Telefax: 06451 505-100

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankenberg - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7-13

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon: 06451 505-0

    Telefax: 06451 505-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    Personalausweis ab 24 Jahren28,80 Personalausweis unter 24 Jahren

    22,80

    Vorläufig maschinlesbarer Personalausweis

    10,00

    Personalausweis ab 24 Jahren28,80 Personalausweis unter 24 Jahren

    22,80

    Vorläufig maschinlesbarer Personalausweis

    10,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Adresse, PA, elektronischer Personalausweis, Ausweis, nPA, Identitätsnachweis, Pass, Ausweis ändern, Elektronisch, ändern, nPA, Personalausweis, neu, neuer Personalausweis, Neuer PA, Perso ändern, Wohnsitz, Personaldokument, Personalausweis Änderung, Änderung, Perso, Anschrift, ePA, Meldeadresse, Adressinformationen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)