Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Zwesten - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Ringstraße 1
34596 Bad Zwesten
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Auf Anfrage können individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 05626 9993-21
Telefon: 05626 9993-23
Telefax: 05626 9993-33
E-Mail: grochowski.rathaus@badzwesten.de
E-Mail: schaefer-s.rathaus@badzwesten.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
Stichwörter
PA, Neuer PA, Personalausweis Änderung, Pass, Adresse, Perso, Personaldokument, Meldeadresse, ePA, nPA, ändern, nPA, Anschrift, Adressinformationen, Identitätsnachweis, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Ausweis ändern, Wohnsitz, Änderung, Elektronisch, Ausweis, Personalausweis, Perso ändern