Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Ober-Mörlen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06002 502-0
Telefon: 06002 502-52
Telefon: 06002 502-53
Telefon: 06002 502-54
E-Mail: info@ober-moerlen.de
Kontaktperson
Frau Bärbel Liebert
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
E-Mail: baerbel.liebert@ober-moerlen.de
Telefon Festnetz: 06002 502-34
Frau Tanja Marx
Frau Sonja Müller
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
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