Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Hinweise für Neu-Isenburg: Personalausweis - Adresse ändern
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Gravenbruch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06102 5477
E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de
Internet
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Zeppelinheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 691069
E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
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