Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Usingen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Am Faschingsdienstag und Usinger Laurentius Markt-Montag nur bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 06081 1024-0
E-Mail: buergerbuero@usingen.de
Kontaktperson
Frau Sylvia Kunz
Frau Silke Moses
Frau Andrea Sierra Eifert
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
Stichwörter
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