Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Hessische Beschäftigte haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG). Wird jedoch regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales anerkannt worden ist.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen(Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales)
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Fachreferat III 7 "Arbeits- und Tarifrecht, Bildungsurlaub"
Tel.: 0611/3219-3673
E-Mail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 8:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HSM, Sozialministerium
Landkreis Fulda - Fachdienst 4200 - Volkshochschule
Adresse
Hausanschrift
Wörthstraße 15
36037 Fulda
(Postfach: 1654, 36006 Fulda Besucheranschrift: Wörthstraße 15, 36037 Fulda Haupteingang: Tannenbergstraße )
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 60061600((Bürgerservice des Landkreises Fulda))
Telefon: 0661 60061633((Sekretariat VHS))
Telefon: 0661 60061634((Sekretariat VHS))
Telefax: 0661 60061630
E-Mail: vhs@landkreis-fulda.de
Internet
Weitere Informationen
Im Georg-Stieler-Haus befindet sich ein Treppenlift.
Landkreis Fulda - Fachdienst 4300 - Kinder- und Jugendförderung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-9410
Telefon: 0661 6006-9411
Telefon: 0661 6006-9412
Telefax: 0661 60069401
E-Mail: jugendamt@landkreis-fulda.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Beschäftigungsstelle müssen neben der Mitteilung (in Textform) über die Inanspruchnahme und zeitliche Lage des Bildungsurlaubs noch folgende Unterlagen entsprechend des Hessisches Bildungsurlaubsgesetzes vorgelegt werden:
- Anmeldebestätigung zu der Veranstaltung
- Nachweis der Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub durch die hessische Anerkennungsbehörde (empfohlen wird eine Kopie des Anerkennungsbescheides, der dem Veranstalter vorliegt)
- Programm der Veranstaltung, aus dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf ergeben
- Bei der Freistellung zur Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes muss der Beschäftigungsstelle auch ein Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit vorgelegt werden.
Nach erfolgter Teilnahme ist der Beschäftigungsstelle eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters vorzulegen.
Voraussetzungen
Alle Beschäftigten mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen sowie hessische Auszubildende haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen. Anerkannt werden Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Der Anspruch wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses erworben.
Auszubildende können ihren Anspruch jedoch nicht für Seminare der beruflichen Weiterbildung geltend machen. Ebenso ist ihre Teilnahme an verkürzten sowie gesplitteten Veranstaltungen (Veranstaltungen, die in zwei Blöcken stattfinden) ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Beschäftigten müssen ihren Freistellunganspruch so früh wie möglich - spätestens sechs Wochen vor Beginn einer Bildungsurlaubsveranstaltung gegenüber der Beschäftigungsstelle anzeigen. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme muss in Textform erfolgen.
Fristen
Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme sowie die zeitliche Lage des geplanten Bildungsurlaubs müssen der Beschäftigungsstelle in Textform mitgeteilt werden.
Entsprechend des Hessischen Bildungsurlaubgesetzes sollte die Mitteilung so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Die Ablehnung eines Bildungsurlaubs muss dem Beschäftigten spätestens drei Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform und unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Erfolgt die Ablehnung nicht form- beziehungsweise fristgerecht, gilt die Freistellung als erteilt.
Kosten
- Seminargebühren: Die Seminargebühren sowie darüber hinaus anfallende Kosten, wie Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung oder Ähnliches, sind von den Beschäftigten selbst zu tragen.
- Arbeitsentgelt während der Freistellung: Das Arbeitsentgelt beziehungsweise die Ausbildungsvergütung werden für die Dauer der Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung von der Beschäftigungsstelle weitergezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hessische private Beschäftigungsstellen haben in zwei Fällen die Möglichkeit der Lohnkostenerstattung durch das Land Hessen:
- für Freistellungen zur Teilnahme an anerkannten Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes
- für Kleinst- und Kleinbetriebe (bis zu 20 Beschäftigte) zur Freistellung für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung
Für das Lohnkostenerstattungsverfahren ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig. Nähere Informationen zum Erstattungsverfahren finden Sie auf deren Website.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.07.2024
Stichwörter
Bildungsfreistellung, Freistellungsanspruch, Weiterbildung, Bildungsurlaub, bezahlte Freistellung, Fortbildungsurlaub, Weiterbildungsurlaub, Berufsbildung