Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Ansprechpartner
Stadt Neckarsteinach - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S1 S2
- Haltestelle: Schiff
Linien:- Bus: Linie BRN Linie 735
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06229 9200-12
E-Mail: hauptamt@neckarsteinach.de
Kontaktperson
Herr Matthias Merscher
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
Fortbildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Weiterbildung, Freistellungsanspruch, Weiterbildungsurlaub, Bildungsurlaub, bezahlte Freistellung, Berufsbildung