Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Wenn die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese über ein Formblatt oder digital erbringen.
Beschreibung
Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:
- Mit einem speziellen Formular, das von einer dafür berechtigten Stelle bestätigt wird (zum Beispiel einem Amt oder einer Behörde) oder
- Digital, über ein besonderes Verfahren für den elektronischen Lebensnachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Weitere für die Bestätigung zuständige Stellen können Sie dem Formularblatt zur Lebensbescheinigung entnehmen.
Ansprechpartner
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.3 - Meldewesen, Wahlen, Brandschutzverwaltung, Versicherungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06163 708-64
Telefon Festnetz: 06163 708-65
Fax: 06163 708-32
E-Mail: mnavaskuech@hoechst-i-odw.de
E-Mail: tgoerdel@hoechst-i-odw.de
Kontaktperson
Frau Luisa Hallstein
Formulare
Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Nutzung des Formblatts: das ausgefüllte und bestätigte Formblatt
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können das ausgefüllte Formblatt für die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen. Welche Stellen dafür in der Regel zuständig sind, erfahren Sie direkt aus dem Formblatt.
Alternativ können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen, indem Sie das besondere Verfahren für den digitalen Lebensnachweis nutzen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort bestätigt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: meist kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Deutsche Post Renten Service
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2026
Stichwörter
Rentenversicherung, Lebensbescheinigung