Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
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    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Wenn die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese über ein Formblatt oder digital erbringen.

    Beschreibung

    Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
    Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:

    • Mit einem speziellen Formular, das von einer dafür berechtigten Stelle bestätigt wird (zum Beispiel einem Amt oder einer Behörde) oder
    • Digital, über ein besonderes Verfahren für den elektronischen Lebensnachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Weitere für die Bestätigung zuständige Stellen können Sie dem Formularblatt zur Lebensbescheinigung entnehmen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    (Forum am Rathaus)

    Schulstraße 18

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 18

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06257 990-380

    Fax: 06257 990-389

    E-Mail: buergerbuero@seeheim-jugenheim.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Nutzung des Formblatts: das ausgefüllte und bestätigte Formblatt
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das ausgefüllte Formblatt für die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen. Welche Stellen dafür in der Regel zuständig sind, erfahren Sie direkt aus dem Formblatt.

    Alternativ können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen, indem Sie das besondere Verfahren für den digitalen Lebensnachweis nutzen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort bestätigt.

    Kosten

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: meist kostenfrei.
    • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Deutsche Post Renten Service

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 13.02.2026

    Stichwörter

    Lebensbescheinigung, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019