Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
    99114032012000

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Wenn die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese über ein Formblatt oder digital erbringen.

    Beschreibung

    Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
    Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:

    • Mit einem speziellen Formular, das von einer dafür berechtigten Stelle bestätigt wird (zum Beispiel einem Amt oder einer Behörde) oder
    • Digital, über ein besonderes Verfahren für den elektronischen Lebensnachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Weitere für die Bestätigung zuständige Stellen können Sie dem Formularblatt zur Lebensbescheinigung entnehmen.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Bürgerbüro Online

    Hinweis:

    Seit dem 01.05.2025 gelten neue gesetzlichen Regelungen, die Maßnahmen festlegen, welche eine sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden gewährleisten sollen. 

    Das Lichtbild kann direkt vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden. 

    Die Stadt Pfungstadt bietet diesen digitalen Foto-Service bereits seit dem 01.10.2024 an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Online

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):

    Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.

    Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar:  Zum Buchungsportal

    Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten. 
    Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Terminsprechstunde & Schnell- und Abholschalter

    Seit 1. März 2025 bietet das Bürgerbüro zur Klärung Ihrer Anliegen, zusätzlich zur bekannten Terminsprechstunde, für festgelegte Dienstleistungen einen Schnell- und Abholschalter an.

    Die Leistungen sind nun in „Terminsprechstunde“  und „Schnell- und Abholschalter“  eingeteilt.

    Die Leistungen der Terminsprechstunde werden weiterhin ausschließlich  nach Terminvereinbarung bearbeitet. Hinsichtlich der Leistungen am Schnell- und Abholschalter  können Sie entweder während der Sprechzeiten direkt zu uns kommen (ggf. mit Wartezeit) oder auch hierfür einen Termin buchen.

    Im Bereich der Schnell- und Abholschalter wird ein Nummerngeber aufgestellt, sodass Sie beim Betreten des Bürgerbüros eine „Wartenummer“ ziehen können, die in der Folge aufgerufen wird.

    In diesem Zuge wird der Haupteingang wieder geöffnet – sowohl für das Erdgeschoss als auch für die oberen Stockwerke.

    Annahmeschluss ist 15 Minuten vor Schließung (betrifft den Schnell- und Abholschalter)

    Hier finden Sie alle Informationen:  
    https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/news/2021/online-terminvergabe-buergerbuero-meldeamt/

    Bitte beachten Sie auch:

    Gesetzesänderung seit dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder

    Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild seit  dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.

    Stadthaus II:

    Montag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Dienstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Mittwoch:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Donnerstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr

    14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Freitag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr




    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Nutzung des Formblatts: das ausgefüllte und bestätigte Formblatt
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das ausgefüllte Formblatt für die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen. Welche Stellen dafür in der Regel zuständig sind, erfahren Sie direkt aus dem Formblatt.

    Alternativ können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen, indem Sie das besondere Verfahren für den digitalen Lebensnachweis nutzen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort bestätigt.

    Kosten

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: meist kostenfrei.
    • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Deutsche Post Renten Service

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Rentenversicherung, Lebensbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019