Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Wenn die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese über ein Formblatt oder digital erbringen.
Beschreibung
Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:
- Mit einem speziellen Formular, das von einer dafür berechtigten Stelle bestätigt wird (zum Beispiel einem Amt oder einer Behörde) oder
- Digital, über ein besonderes Verfahren für den elektronischen Lebensnachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Weitere für die Bestätigung zuständige Stellen können Sie dem Formularblatt zur Lebensbescheinigung entnehmen.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro
Beschreibung
Hinweis:
Seit dem 01.05.2025 gelten neue gesetzlichen Regelungen, die Maßnahmen festlegen, welche eine sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden gewährleisten sollen.
Das Lichtbild kann direkt vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden.
Die Stadt Pfungstadt bietet diesen digitalen Foto-Service bereits seit dem 01.10.2024 an.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):
Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.
Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar: Zum Buchungsportal
Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten.
Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Terminsprechstunde & Schnell- und Abholschalter
Seit 1. März 2025 bietet das Bürgerbüro zur Klärung Ihrer Anliegen, zusätzlich zur bekannten Terminsprechstunde, für festgelegte Dienstleistungen einen Schnell- und Abholschalter an.
Die Leistungen sind nun in „Terminsprechstunde“ und „Schnell- und Abholschalter“ eingeteilt.
Die Leistungen der Terminsprechstunde werden weiterhin ausschließlich nach Terminvereinbarung bearbeitet. Hinsichtlich der Leistungen am Schnell- und Abholschalter können Sie entweder während der Sprechzeiten direkt zu uns kommen (ggf. mit Wartezeit) oder auch hierfür einen Termin buchen.
Im Bereich der Schnell- und Abholschalter wird ein Nummerngeber aufgestellt, sodass Sie beim Betreten des Bürgerbüros eine „Wartenummer“ ziehen können, die in der Folge aufgerufen wird.
In diesem Zuge wird der Haupteingang wieder geöffnet – sowohl für das Erdgeschoss als auch für die oberen Stockwerke.
Annahmeschluss ist 15 Minuten vor Schließung (betrifft den Schnell- und Abholschalter)
Hier finden Sie alle Informationen:
https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/news/2021/online-terminvergabe-buergerbuero-meldeamt/
Bitte beachten Sie auch:
Gesetzesänderung seit dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder
Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild seit dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.
Stadthaus II:
Montag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06157 988-1200
E-Mail: buergerbuero@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Abt (Abteilungsleitung)
Frau Jung
Frau Solmaz
Hausanschrift
Fax: 06157 988-1315
E-Mail: guelcan.solmaz@pfungstadt.de
Telefon Festnetz: 06157 988-1203
Frau Steiner
Hausanschrift
E-Mail: silvia.steiner@pfungstadt.de
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1204
Frau Link
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: selina.link@pfungstadt.de
Telefon Festnetz: 06157 988-1201
Fax: 06157 988-1315
Formulare
Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Nutzung des Formblatts: das ausgefüllte und bestätigte Formblatt
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können das ausgefüllte Formblatt für die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen. Welche Stellen dafür in der Regel zuständig sind, erfahren Sie direkt aus dem Formblatt.
Alternativ können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen, indem Sie das besondere Verfahren für den digitalen Lebensnachweis nutzen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort bestätigt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: meist kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Deutsche Post Renten Service
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2026
Stichwörter
Rentenversicherung, Lebensbescheinigung