Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 11:30 Uhr
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06071 9702-11
Telefon: 06071 9702-12
Telefon: 06071 9702-13
Telefon: 06071 9702-20
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Frau Susann Brand
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-20
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Anja Denktas
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-11
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Internet
Formulare
Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
- Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.
Unterstützende Institutionen
Deutsche Post Renten Service
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Lebensbescheinigung, Rentenversicherung