Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Wenn ein Rentenversicherungsträger eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese bei bestimmten Stellen anfordern.

    Beschreibung

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Groß-Zimmern - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    08:00 - 11:30 Uhr
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag08:00 - 11:30 Uhr
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.

    Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

    Kosten

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
    • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
      • Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.

    Unterstützende Institutionen

    Deutsche Post Renten Service

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Lebensbescheinigung, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de