Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Hinweise für Darmstadt: Lebensbescheinigung (u. a. zur Vorlage bei der Rentenversicherung) - Ausstellung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung die Vorlage einer Lebensbescheinigung verlangen. Diese kann bei der Meldebehörde persönlich beantragt werden.
Als Nachweis kann die Rentenversicherung die Vorlage einer Lebensbescheinigung verlangen. Diese kann bei der Meldebehörde persönlich beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Donnerstag
08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Hinweis für die offenen Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.
Kontakt
Internet
Formulare
Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Hinweise für Darmstadt: Lebensbescheinigung (u. a. zur Vorlage bei der Rentenversicherung) - Ausstellung
Personalausweis oder Reisepass
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Lebensbescheinigung (u. a. zur Vorlage bei der Rentenversicherung) - Ausstellung
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
- Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.
Hinweise für Darmstadt: Lebensbescheinigung (u. a. zur Vorlage bei der Rentenversicherung) - Ausstellung
Für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung kostenfrei
Wird kein Nachweis der Versicherung bzgl. dem Bedarf einer Lebensbescheinigung vorgelegt, fallen Gebühren in Höhe von 9,00 € pro Lebensbescheinigung an.
Für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung kostenfrei
Wird kein Nachweis der Versicherung bzgl. dem Bedarf einer Lebensbescheinigung vorgelegt, fallen Gebühren in Höhe von 9,00 € pro Lebensbescheinigung an.
Unterstützende Institutionen
Deutsche Post Renten Service
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022
Stichwörter
Lebensbescheinigung, Einwohnermeldeamt, Rentenversicherung