Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
    99003002022000

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Belehrungen nach § 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln) im Online-Verfahren:

    1. Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den nebenstehenden Link an. https://hr.gotzg.de
    2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
    3. Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone ein PayPal Konto und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://gotzg.de/
    4. Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp (alt. FaceTime) Video zur Identifizierung angerufen.
    5. Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
    6. Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
    7. Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
    8. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
    9. Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
    10. Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.         

    Belehrungen nach § 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln) im Online-Verfahren:

    1. Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den nebenstehenden Link an. https://hr.gotzg.de
    2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
    3. Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone ein PayPal Konto und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://gotzg.de/
    4. Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp (alt. FaceTime) Video zur Identifizierung angerufen.
    5. Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
    6. Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
    7. Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
    8. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
    9. Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
    10. Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.         

    Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln

    Mehrmals wöchentlich bieten wir die gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz an (weitere Hinweise hierzu: siehe unten).

    ANMELDUNG UND TERMINVERGABE
    Untersuchungen und Ausstellung von Gesundheitszeugnissen und Attesten werden nach Terminvereinbarung durchgeführt: 05681/775 7553

    Für die Erstbelehrung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 29,00 Euro für ein Duplikat 13,50 Euro an

    Belehrungen nach § 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln)

    Ablauf des Online-Verfahrens:

    1. Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den nebenstehenden Link an. https://hr.gotzg.de
    2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
    3. Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone ein PayPal Konto und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://gotzg.de/
    4. Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp (alt. FaceTime) Video zur Identifizierung angerufen.
    5. Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
    6. Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
    7. Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
    8. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit acht Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
    9. Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
    10. Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.         

    Mehrmals wöchentlich bieten wir die gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz an (weitere Hinweise hierzu: siehe unten).

    ANMELDUNG UND TERMINVERGABE
    Untersuchungen und Ausstellung von Gesundheitszeugnissen und Attesten werden nach Terminvereinbarung durchgeführt: 05681/775 7553

    Belehrungen nach § 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln)

    Ablauf des Online-Verfahrens:

    1. Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den nebenstehenden Link an. https://hr.gotzg.de
    2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
    3. Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone ein PayPal Konto und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://gotzg.de/
    4. Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp (alt. FaceTime) Video zur Identifizierung angerufen.
    5. Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
    6. Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
    7. Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
    8. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit acht Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
    9. Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
    10. Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.         

    Online-Dienst

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    ID: L100001_421859864

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.04.2025

    Technisch geändert am 10.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Das örtliche Gesundheitsamt

    Ansprechpartner

    Stadt Niedenstein

    Adresse

    Besucheranschrift

    Obertor 8

    34305 Niedenstein

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05624 9993-0

    Fax: 05624 9993-10

    E-Mail: info@niedenstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - 53.2 - Amtsärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen, Begutachtungen und medizinische Beratungen  im öffentlichen Interesse, im Auftrag von Behörden oder nach gesetzlichen Vorgaben, durch.

    Dies sind unter anderem Untersuchungen und Gutachten z. B. für Gerichte, Sozial- und Verkehrsbehörden sowie andere Behörden und Dienststellen des Öffentlichen Dienstes, beamtenrechtliche Fragestellungen wie z.B. die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis sowie die Beurteilung der Dienstfähigkeit, Prüfung der gesundheitlichen  Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und zum Erlangen von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung, Stellungnahmen zur Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen und Behandlungen im Rahmen der Beihilfegewährung, wie z.B. Sanatoriumsbehandlungen oder Heilkuren, sowie Impfberatung, HIV & AIDS-Beratung  und Reisemedizinische Beratung.

    Mehrmals wöchentlich bieten wir die gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz an. Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier: Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05681 775-5300

    Fax: 05681 775-5305

    E-Mail: amtsarzt@schwalm-eder-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Viele Gesundheitsämter bieten diese Belehrung zumindest in Teilen online an.

    Hinweise für Hessen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Viele Gesundheitsämter bieten diese Belehrung zumindest in Teilen online an.

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.

    Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.

    Hinweise für Hessen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.

    Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.

    Fristen

    Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Bitte bedenken Sie, dass in Abhängigkeit der Situation (wie z.B. einer Pandemie, Urlaubszeiten oder Zeiten mit erhöhtem Arbeits- und Krankheitsaufkommen, wie z.B. Grippewellen) Termine erst nach Wartezeit vom Gesundheitsamt vergeben werden können.
     

    Hinweise für Hessen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Bitte bedenken Sie, dass in Abhängigkeit der Situation (wie z.B. einer Pandemie, Urlaubszeiten oder Zeiten mit erhöhtem Arbeits- und Krankheitsaufkommen, wie z.B. Grippewellen) Termine erst nach Wartezeit vom Gesundheitsamt vergeben werden können.
     

    Kosten

    Für die Erstbelehrung: Verwaltungsgebühr 30,00 EUR

    Für die Folgebelehrung: Verwaltungsgebühr 20,00 EUR

    Für die Ausstellung eines Duplikats: Abgabe 12,00 EUR

    Ggf. reduzierte Gebühr für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten: Verwaltungsgebühr 10,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Für die Erstbelehrung: Verwaltungsgebühr 30,00 EUR

    Für die Folgebelehrung: Verwaltungsgebühr 20,00 EUR

    Für die Ausstellung eines Duplikats: Abgabe 12,00 EUR

    Ggf. reduzierte Gebühr für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten: Verwaltungsgebühr 10,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 16.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Stichwörter

    Bescheinigung des Gesundheitsamts, Tätigkeit, Infektion, IfSG, Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsamt, Gesundheitsbelehrung, Nachweis, Schulung, Lebensmittel, Gesundheit, Lebensmittelhygiene, Gesundheitszeugnis, Belehrung, Infektionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019