Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Hinweise für Darmstadt: Gesundheitsberatung (Gesundheitsamt)

    Das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt bietet folgende Dienstleistungen an:

    • Amtsärztliche Sprechstunde:
      Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 10.30 Uhr
      Amtsärztliche Untersuchungen und die Ausstellung von amtsärztlichen Gesundheitszeugnissen und Attesten werden bei Vorliegen eines entsprechenden Auftrages ohne Terminvereinbarung in freier Sprechstunde vom Gesundheitsamt Darmstadt durchgeführt.

      Bitte mitbringen: Untersuchungsauftrag mit evtl. Kostenzusicherung sowie Personalausweis oder Pass. Angehende Referendarinnen sowie Lehrerinnen, die verbeamtet werden sollen, bringen bitte auch ihren Impfpass, falls vorhanden einen Rötelnachweis, sowie bei Schwangerschaft den Mutterpass mit.
    • Tuberkuloseabteilung (Tbc-Fürsorge):
      Montag bis Donnerstag von 8.00 – 11.00 Uhr
    • Lebensmittelbelehrung nach §§ 43 / 44 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsausweis):
      Hier finden Sie weitere Infos
    • HIV-Beratung und Test:
      Ausführliche Beratung über die HIV-Infektion und sexuell übertragbare Infektionserkrankungen. Eine Beratung ist nur persönlich möglich.
      Ansprechpartnerin: Frau Henker, Tel. 06151/3309-906
      Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
      Abholzeiten für Ergebnisse: Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
    • Impberatung:
      Hier finden Sie Infos zu den Impfsprechstunden
      Hier finden Sie Infos zur Reiseimpfberatung
    • Sportärztliche Untersuchung:
      Montag bis Donnerstagvon 13.30 bis 16.30 Uhr
    • Mütterberatung:
      1. Freitag im Monat, von 10.00 bis 11.00 Uhr
    • Sprachheilpädagogische Beratung (Sprachheilbeauftragter):
      Nur nach Voranmeldung über Telefon: 06151-33090
    • Umweltsprechstunde:
      1. Montag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr
    • Ernährungsberatung:
      Nach Voranmeldung: Jeden 4. Dienstag im Monat von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr,
      Telefonische Beratung: 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    • Kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde:
      Nur nach Voranmeldung
    • Sozialpsychiatrischer Dienst:
      Telefon: 06151 – 33 09 29
    • Schulärztliche Sprechstunde:
      Die schulärztliche Untersuchung (Vorsorgeuntersuchung, Einschulungsuntersuchung) wird der Schule und den Eltern rechtzeitig angekündigt. Download des Elternbriefs zur Einschulung.
    • Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
      Terminvereinbarung unter: Tel.: 06151-3309-64 (oder-0)

      Weiterführende Infos zur gesundheitlichen Beratung

    • Heilpraktiker (Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung/-Psychotherapie):
      Hier finden Sie den Ablaufplan für Antragsteller

    Kontakt:
    Gesundheitsamt Darmstadt

    Niersteiner Str. 3
    64295 Darmstadt
    Telefon: 06151-33090

    TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
    Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
    Do: 12:30 - 17:00 Uhr
    Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache.

    > Hier finden Sie Formulare vom Gesundheitsamt Darmstadt

    > Hier geht's zum Internetauftritt des Gesundheitsamtes Darmstadt.

    Das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt bietet folgende Dienstleistungen an:

    • Amtsärztliche Sprechstunde:
      Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 10.30 Uhr
      Amtsärztliche Untersuchungen und die Ausstellung von amtsärztlichen Gesundheitszeugnissen und Attesten werden bei Vorliegen eines entsprechenden Auftrages ohne Terminvereinbarung in freier Sprechstunde vom Gesundheitsamt Darmstadt durchgeführt.

      Bitte mitbringen: Untersuchungsauftrag mit evtl. Kostenzusicherung sowie Personalausweis oder Pass. Angehende Referendarinnen sowie Lehrerinnen, die verbeamtet werden sollen, bringen bitte auch ihren Impfpass, falls vorhanden einen Rötelnachweis, sowie bei Schwangerschaft den Mutterpass mit.
    • Tuberkuloseabteilung (Tbc-Fürsorge):
      Montag bis Donnerstag von 8.00 - 11.00 Uhr
    • Lebensmittelbelehrung nach §§ 43 / 44 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsausweis):
      Hier finden Sie weitere Infos
    • HIV-Beratung und Test:
      Ausführliche Beratung über die HIV-Infektion und sexuell übertragbare Infektionserkrankungen. Eine Beratung ist nur persönlich möglich.
      Ansprechpartnerin: Frau Henker, Tel. 06151/3309-906
      Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
      Abholzeiten für Ergebnisse: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Impberatung:
      Hier finden Sie Infos zu den Impfsprechstunden
      Hier finden Sie Infos zur Reiseimpfberatung
    • Sportärztliche Untersuchung:
      Montag bis Donnerstagvon 13.30 bis 16.30 Uhr
    • Mütterberatung:
      1. Freitag im Monat, von 10.00 bis 11.00 Uhr
    • Sprachheilpädagogische Beratung (Sprachheilbeauftragter):
      Nur nach Voranmeldung über Telefon: 06151-33090
    • Umweltsprechstunde:
      1. Montag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr
    • Ernährungsberatung:
      Nach Voranmeldung: Jeden 4. Dienstag im Monat von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr,
      Telefonische Beratung: 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    • Kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde:
      Nur nach Voranmeldung
    • Sozialpsychiatrischer Dienst:
      Telefon: 06151 - 33 09 29
    • Schulärztliche Sprechstunde:
      Die schulärztliche Untersuchung (Vorsorgeuntersuchung, Einschulungsuntersuchung) wird der Schule und den Eltern rechtzeitig angekündigt. Download des Elternbriefs zur Einschulung.
    • Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
      Terminvereinbarung unter: Tel.: 06151-3309-64 (oder-0)

      Weiterführende Infos zur gesundheitlichen Beratung

    • Heilpraktiker (Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung/-Psychotherapie):
      Hier finden Sie den Ablaufplan für Antragsteller

    Kontakt:
    Gesundheitsamt Darmstadt

    Niersteiner Str. 3
    64295 Darmstadt
    Telefon: 06151-33090

    TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
    Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
    Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
    Do: 12:30 - 17:00 Uhr
    Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache.

    > Hier finden Sie Formulare vom Gesundheitsamt Darmstadt

    > Hier geht's zum Internetauftritt des Gesundheitsamtes Darmstadt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Gesundheitsamt für Darmstadt u. den Landkreis Darmstadt-Dieburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Niersteiner Straße 3

    64295 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Wochentag  Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Abt. Gesundheit, Ref. Infektionsschutz und medizinische Gefahrenabwehr am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 25.09.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Lebensmittel, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Gesundheitszeugnis, Belehrung, Gesundheitsbelehrung, Nachweis, Infektion, Schulung, Gesundheitsamt, Gesundheit, Infektionsschutzbelehrung, IfSG, Tätigkeit, Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)