Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hinweise für Darmstadt: Gesundheitsberatung (Gesundheitsamt)
Das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt bietet folgende Dienstleistungen an:
- Amtsärztliche Sprechstunde:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 10.30 Uhr
Amtsärztliche Untersuchungen und die Ausstellung von amtsärztlichen Gesundheitszeugnissen und Attesten werden bei Vorliegen eines entsprechenden Auftrages ohne Terminvereinbarung in freier Sprechstunde vom Gesundheitsamt Darmstadt durchgeführt.
Bitte mitbringen: Untersuchungsauftrag mit evtl. Kostenzusicherung sowie Personalausweis oder Pass. Angehende Referendarinnen sowie Lehrerinnen, die verbeamtet werden sollen, bringen bitte auch ihren Impfpass, falls vorhanden einen Rötelnachweis, sowie bei Schwangerschaft den Mutterpass mit.
- Tuberkuloseabteilung (Tbc-Fürsorge):
Montag bis Donnerstag von 8.00 – 11.00 Uhr - Lebensmittelbelehrung nach §§ 43 / 44 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsausweis):
Hier finden Sie weitere Infos - HIV-Beratung und Test:
Ausführliche Beratung über die HIV-Infektion und sexuell übertragbare Infektionserkrankungen. Eine Beratung ist nur persönlich möglich.
Ansprechpartnerin: Frau Henker, Tel. 06151/3309-906
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Abholzeiten für Ergebnisse: Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr - Impberatung:
Hier finden Sie Infos zu den Impfsprechstunden
Hier finden Sie Infos zur Reiseimpfberatung - Sportärztliche Untersuchung:
Montag bis Donnerstagvon 13.30 bis 16.30 Uhr - Mütterberatung:
1. Freitag im Monat, von 10.00 bis 11.00 Uhr - Sprachheilpädagogische Beratung (Sprachheilbeauftragter):
Nur nach Voranmeldung über Telefon: 06151-33090 - Umweltsprechstunde:
1. Montag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr - Ernährungsberatung:
Nach Voranmeldung: Jeden 4. Dienstag im Monat von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr,
Telefonische Beratung: 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde:
Nur nach Voranmeldung - Sozialpsychiatrischer Dienst:
Telefon: 06151 – 33 09 29 - Schulärztliche Sprechstunde:
Die schulärztliche Untersuchung (Vorsorgeuntersuchung, Einschulungsuntersuchung) wird der Schule und den Eltern rechtzeitig angekündigt. Download des Elternbriefs zur Einschulung. - Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
Terminvereinbarung unter: Tel.: 06151-3309-64 (oder-0)
- Heilpraktiker (Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung/-Psychotherapie):
Hier finden Sie den Ablaufplan für Antragsteller
Kontakt:
Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache.
> Hier finden Sie Formulare vom Gesundheitsamt Darmstadt
> Hier geht's zum Internetauftritt des Gesundheitsamtes Darmstadt.
Das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt bietet folgende Dienstleistungen an:
- Amtsärztliche Sprechstunde:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 10.30 Uhr
Amtsärztliche Untersuchungen und die Ausstellung von amtsärztlichen Gesundheitszeugnissen und Attesten werden bei Vorliegen eines entsprechenden Auftrages ohne Terminvereinbarung in freier Sprechstunde vom Gesundheitsamt Darmstadt durchgeführt.
Bitte mitbringen: Untersuchungsauftrag mit evtl. Kostenzusicherung sowie Personalausweis oder Pass. Angehende Referendarinnen sowie Lehrerinnen, die verbeamtet werden sollen, bringen bitte auch ihren Impfpass, falls vorhanden einen Rötelnachweis, sowie bei Schwangerschaft den Mutterpass mit.
- Tuberkuloseabteilung (Tbc-Fürsorge):
Montag bis Donnerstag von 8.00 - 11.00 Uhr - Lebensmittelbelehrung nach §§ 43 / 44 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsausweis):
Hier finden Sie weitere Infos - HIV-Beratung und Test:
Ausführliche Beratung über die HIV-Infektion und sexuell übertragbare Infektionserkrankungen. Eine Beratung ist nur persönlich möglich.
Ansprechpartnerin: Frau Henker, Tel. 06151/3309-906
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Abholzeiten für Ergebnisse: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr - Impberatung:
Hier finden Sie Infos zu den Impfsprechstunden
Hier finden Sie Infos zur Reiseimpfberatung - Sportärztliche Untersuchung:
Montag bis Donnerstagvon 13.30 bis 16.30 Uhr - Mütterberatung:
1. Freitag im Monat, von 10.00 bis 11.00 Uhr - Sprachheilpädagogische Beratung (Sprachheilbeauftragter):
Nur nach Voranmeldung über Telefon: 06151-33090 - Umweltsprechstunde:
1. Montag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr - Ernährungsberatung:
Nach Voranmeldung: Jeden 4. Dienstag im Monat von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr,
Telefonische Beratung: 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde:
Nur nach Voranmeldung - Sozialpsychiatrischer Dienst:
Telefon: 06151 - 33 09 29 - Schulärztliche Sprechstunde:
Die schulärztliche Untersuchung (Vorsorgeuntersuchung, Einschulungsuntersuchung) wird der Schule und den Eltern rechtzeitig angekündigt. Download des Elternbriefs zur Einschulung. - Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
Terminvereinbarung unter: Tel.: 06151-3309-64 (oder-0)
- Heilpraktiker (Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung/-Psychotherapie):
Hier finden Sie den Ablaufplan für Antragsteller
Kontakt:
Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache.
> Hier finden Sie Formulare vom Gesundheitsamt Darmstadt
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das örtliche Gesundheitsamt
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Gesundheitsamt für Darmstadt u. den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Formulare
Viele Gesundheitsämter bieten diese Belehrung zumindest in Teilen online an.
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.
Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.
Fristen
Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Bitte bedenken Sie, dass in Abhängigkeit der Situation (wie z.B. einer Pandemie, Urlaubszeiten oder Zeiten mit erhöhtem Arbeits- und Krankheitsaufkommen, wie z.B. Grippewellen) Termine erst nach Wartezeit vom Gesundheitsamt vergeben werden können.
Kosten
Für die Erstbelehrung: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR
Für die Folgebelehrung: Verwaltungsgebühr 20.0 EUR
Für die Ausstellung eines Duplikats: Abgabe 12.0 EUR
Ggf. reduzierte Gebühr für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten: Verwaltungsgebühr 10.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 16.12.2024
Stichwörter
IfSG, Gesundheitsbelehrung, Gesundheitszeugnis, Infektionsschutzbelehrung, Nachweis, Infektion, Gesundheit, Belehrung, Lebensmittel, Gesundheitsamt, Tätigkeit, Infektionsschutz, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Lebensmittelhygiene, Schulung