Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.

    Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.

    Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 41 - Hoheitsverwaltung, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 2

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus "Kurfürstengalerie" und "City-Point"
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Mauerstraße"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 14, 16, 17
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Am Stern"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Lutherplatz"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 6, 7
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Immenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34376 Immenhausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Immenhausen, Bernhardt-Vocke-Straße (Stadion)
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Entenloch
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mariendorf, Heideweg
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Hallen- und Freibad
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Bahnhof
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Bürgerhaus
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Obere Bahnhofstraße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Kasseler Straße (Friedhof)
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mariendorf, Gemeinschaftshaus
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Immenhausen, Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Steinweg
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Wolfsgarten
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen, Faulbornsweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen, Waitzrodt
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Ahlberg
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen, Triftweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Finkenweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Pascheburgstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 172
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Serastraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Raiffeisen
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen, Abzweig Schwimmbad
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Siedlung
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen, Bahnhof
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 173
      • Regionalbahn: Linie RT1
    • Haltestelle: Immenhausen, Untere Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen, Schulzentrum
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 172
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Kleebergstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Süd
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Weidestraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Kampweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Friedhof
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Immenhäuser Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 171

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1154

    34373 Immenhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Immenhausen

    Empfänger: Stadt Immenhausen

    IBAN: DE83 5205 1877 0000 0021 47

    BIC: HELADEF1GRE

    Bankinstitut: Stadtsparkasse Grebenstein

    Stadt Immenhausen

    Empfänger: Stadt Immenhausen

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    Bankinstitut: Volksbank Kassel Göttingen

    Stadt Immenhausen

    Empfänger: Stadt Immenhausen

    IBAN: DE61 5205 0353 0100 0352 34

    BIC: HELADEF1KAS

    Bankinstitut: Kasseler Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beglaubigen, Beglaubigung, Original, Urkunde, Nachweis, Bescheinigung, Apostille, Dokument, Schriftstück, Bestätigung, Abschrift, Unterschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)