Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Hinweise für Wetzlar: Beglaubigungen
Für WETZLAR gilt:
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Das Stadtbüro und die Stadtteilbüros können Ihnen beglaubigen, dass eine Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Personenstandsurkunden (z. B. Heirats-, Geburtsurkunde), die beschaffbar sind, sowie Urkunden in Grundstücks- und Erbschaftsangelegenheiten dürfen vom Stadtbüro und den Stadtteilbüros nicht beglaubigt werden.
Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist dann möglich, wenn die Unterschriftsbeglaubigung nicht ausdrücklich durch einen Notar verlangt wird.
Für WETZLAR gilt:
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Das Stadtbüro und die Stadtteilbüros können Ihnen beglaubigen, dass eine Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Personenstandsurkunden (z. B. Heirats-, Geburtsurkunde), die beschaffbar sind, sowie Urkunden in Grundstücks- und Erbschaftsangelegenheiten dürfen vom Stadtbüro und den Stadtteilbüros nicht beglaubigt werden.
Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist dann möglich, wenn die Unterschriftsbeglaubigung nicht ausdrücklich durch einen Notar verlangt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Stadtbüro
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr
Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):
- Abholung Personalausweis oder Reisepass
- Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
- Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
- Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN
Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.
Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.
Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.
In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Nauborn
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Steindorf
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Münchholzhausen
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Dutenhofen
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Blasbach/Hermannstein
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Garbenheim
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Kontakt
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Naunheim
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise für Wetzlar: Beglaubigungen
Für WETZLAR gilt:
Pro Original bis zu 10 Seiten wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben, wenn es sich um eine Kundenkopie handelt. Für jede zusätzliche Seite fallen weitere 1 Euro Gebühr an.
Die Beglaubigung einer vom Stadtbüro/Stadtteilbüro vom Original erstellten Kopie kostet 5 Euro zuzüglich Kopierkosten in Höhe von 0,20 Cent; bis DIN A 3 pro Seite.
Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 10 Euro.
Für WETZLAR gilt:
Pro Original bis zu 10 Seiten wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben, wenn es sich um eine Kundenkopie handelt. Für jede zusätzliche Seite fallen weitere 1 Euro Gebühr an.
Die Beglaubigung einer vom Stadtbüro/Stadtteilbüro vom Original erstellten Kopie kostet 5 Euro zuzüglich Kopierkosten in Höhe von 0,20 Cent; bis DIN A 3 pro Seite.
Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 10 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016
Stichwörter
Beglaubigen, Beglaubigung, Original, Urkunde, Nachweis, Bescheinigung, Apostille, Dokument, Schriftstück, Bestätigung, Abschrift, Unterschrift