Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
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Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Beglaubigung
Adresse
Hausanschrift
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
- Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
- Haltestelle: Mathildenplatz
Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet.
Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 12-5302
Internet
Stichwörter
Apostillen, Beglaubigungsstelle
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Kontakt
Telefon Festnetz: 06074 8180-8180(Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0(Telefonzentrale)
Fax: 06074 8180-6666(Bürgerbüro)
E-Mail: info@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Caro (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: i.caro@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Schulze (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: h.schulze@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Beshiri (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: i.beshiri@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Boyraz (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: e.boyraz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555(Empfang)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Hel (Teamleitung Bürgerbüro / Back-Office Kfz-Zulassungsbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.hel@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555(Empfang)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Herr Mück (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: t.mueck@kreis-offenbach.de
Frau Menayar (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.menayar@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Stadt Heusenstamm - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Parkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesenbornweg
Linien:- Bus: Linie 651
- Bus: Linie OF-30
- Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
S-Bahn: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgerbüro erteilt die Gewerbezentralregisterauskunft ausschließlich bei natürlichen Personen. Für die Gewerbezentralregisterauskunft bei juristischen Personen wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.
Stadt Heusenstamm
Adresse
Hausanschrift
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Parkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesenbornweg
Linien:- Bus: Linie 651
- Bus: Linie OF-30
- Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
S-Bahn: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12.30 Uhr
Dienstag 08:00-12:30 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00-12:30 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6104 607-0
E-Mail: zentrale@heusenstamm.de
Internet
Handlungsgrundlage(n)
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016
Stichwörter
Original, Unterschrift, Dokument, Apostille, Beglaubigen, Bestätigung, Nachweis, Abschrift, Schriftstück, Urkunde, Bescheinigung, Beglaubigung