Unterschriften Beglaubigung
    99014007035000

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.

    Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.

    Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Beglaubigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift


    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet.
    Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Apostillen, Beglaubigungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-8180(Bürgerbüro)

    Telefon Festnetz: 06074 8180-0(Telefonzentrale)

    Fax: 06074 8180-6666(Bürgerbüro)

    E-Mail: info@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Heusenstamm - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1
    63150 Heusenstamm

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6104 607-0

    Fax: +49 6104 607-1280

    E-Mail: buergerbuero@heusenstamm.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro erteilt die Gewerbezentralregisterauskunft ausschließlich bei natürlichen Personen. Für die Gewerbezentralregisterauskunft bei juristischen Personen wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Heusenstamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1
    63150 Heusenstamm

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12.30 Uhr
    Dienstag 08:00-12:30 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00-12:30 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
    Freitag 08:00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6104 607-0

    E-Mail: zentrale@heusenstamm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Original, Unterschrift, Dokument, Apostille, Beglaubigen, Bestätigung, Nachweis, Abschrift, Schriftstück, Urkunde, Bescheinigung, Beglaubigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019