Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
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Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Staatsangehörigkeits-/Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.
Kontakt
Stadt Gelnhausen - Ortsgericht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Stadt Gelnhausen - Öffentliche Ordnung
Beschreibung
Die Abteilung Öffentliche Ordnung umfasst folgende Fachbereiche:
- Ordnungspolizei
- Einwohnermeldeamt
- Sicherheit und Ordnung
- Standesamt
- Wahlen
- Wohnsitzlose und Flüchtlingsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Bastian Metzler (Der Verantwortungsbereich umfasst folgende Fachbereiche: Brand- und Katastrophenschutz/Feuerwehr Einwohnermeldeamt Sicherheit und Ordnung Standesamt Wahlen Wohnsitzlose und Flüchtlingsangelegenheiten)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06051 830-150
E-Mail: wahlamt@gelnhausen.de
Fax: 06051 830-153
E-Mail: ordnungsamt@gelnhausen.de
Moritz Scheidet
Carina Schmucker
Katharina Kümmer
Besucheranschrift
Fax: 06051 968761
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Telefon Festnetz: 06051 6310
Stadt Gelnhausen - Stadtteilbüro Hailer-Meerholz
Adresse
Postanschrift
Jahnstraße 7
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 14:30 - 18:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eventuelle temporäre Änderungen an den Öffnungszeiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. auf der Homepage bekannt gegeben werden.
Kontakt
Kontaktperson
Katharina Kümmer
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Fax: 06051 968761
Telefon Festnetz: 06051 6310
Weitere Informationen
Im Stadtteilbüro Hailer-Meerholz erhalten die Gelnhäuser Bürgerinnen und Bürger auch Restmüll- und Gartenabfallsäcke sowie Gelbe Säcke und Windelsäcke.
erforderliche Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016
Stichwörter
Beglaubigen, Beglaubigung, Original, Urkunde, Nachweis, Bescheinigung, Apostille, Dokument, Schriftstück, Bestätigung, Abschrift, Unterschrift