Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
Unten aufgeführte Beglaubigungen können Sie im Stadtbüro beurkunden lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.
Kontakt
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Stadtbüro und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
(Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)
Öffnungszeiten
TERMINE ONLINE VEREINBAREN
Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder setzen Sie sich mit dem Stadtbüro in Verbindung unter 06172 100-3104.
Montag und Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr
Dinstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06172 1003104
E-Mail: stadtbuero@bad-homburg.de
Kontaktperson
Auskunft Auskunft Stadtbüro
Herr Dirk Hübner (Leiter)
N.N. ((Familienname A - E))
Internet
Weitere Informationen
Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs
erforderliche Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
- je Urkunde - 6,00 Euro
- für im Stadtbüro erstellte Kopien - 3,00 Euro je Urkunde
- Lebensbescheinigungen (f. Rentenkassen) - kostenlos
- Haushaltsbescheinigungen (f. Kindergeldkasse) - kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Bemerkungen
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
Wir können folgende Beglaubigungen für Sie ausfertigen:
- Zeugniskopie
- Diplomurkunden
- Promotionsurkunden
- Approbationsurkunden
Für sonstige Beglaubigungen sind entweder das Ortsgericht (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen), das Standesamt, die Rentenstelle oder die Notare zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016
Stichwörter
Nachweis, Beglaubigung, Bescheinigung, Dokument, Beglaubigen, Urkunde, Apostille, Original, Bestätigung, Schriftstück, Abschrift, Unterschrift