Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
- Fotokopie eines Schriftstückes (amtliche Beglaubigung)
Die Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg können Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. (z. B. Zeugnisse, Personalausweise, Reisepässe, Rentennachweise).
Kosten: Beglaubigungen von Fotokopien 3,00 Euro
(Bis zu 3 Beglaubigungen werden für Schüler/innen und Studenten/innen mit nachgewiesenem Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg kostenlos erstellt.)
- Unterschriftsbeglaubigung (amtliche Beglaubigung)
Die Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg könnenIhre Unterschrift amtlich beglaubigen, wenn Sie das Schriftstück persönlich vor Ort unterschreiben. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
Kosten: Beglaubigungen von Unterschriften 6,00 Euro
- Beglaubigungen von Ortsgerichtsangelegenheiten (öffentliche Beglaubigung)
Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten können beim Ortsgericht Ginsheim-Gustavsburg (vorherige Terminabsprache notwendig ) oder bei einem Notar beglaubigt werden.
Kosten: 7,50 Euro pro Unterschrift
- Personenstandsurkunden
Das Sachgebiet "Personenstandswesen" erstellt Abschriften für zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.
- Notwendige Unterlagen:
- Ausweisdokumente
- Dokumente oder Schriftstücke (im Original), welche beglaubigt bzw. bei denen die Unterschrift beglaubigt werden soll.
- Schüler- bzw. Studentenausweis (Immatrikulationsnachweis)
- Fotokopie eines Schriftstückes (amtliche Beglaubigung)
Die Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg können Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. (z. B. Zeugnisse, Personalausweise, Reisepässe, Rentennachweise).
Kosten: Beglaubigungen von Fotokopien 3,00 Euro
(Bis zu 3 Beglaubigungen werden für Schüler/innen und Studenten/innen mit nachgewiesenem Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg kostenlos erstellt.)
- Unterschriftsbeglaubigung (amtliche Beglaubigung)
Die Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg könnenIhre Unterschrift amtlich beglaubigen, wenn Sie das Schriftstück persönlich vor Ort unterschreiben. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
Kosten: Beglaubigungen von Unterschriften 6,00 Euro
- Beglaubigungen von Ortsgerichtsangelegenheiten (öffentliche Beglaubigung)
Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten können beim Ortsgericht Ginsheim-Gustavsburg (vorherige Terminabsprache notwendig ) oder bei einem Notar beglaubigt werden.
Kosten: 7,50 Euro pro Unterschrift
- Personenstandsurkunden
Das Sachgebiet "Personenstandswesen" erstellt Abschriften für zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.
- Notwendige Unterlagen:
- Ausweisdokumente
- Dokumente oder Schriftstücke (im Original), welche beglaubigt bzw. bei denen die Unterschrift beglaubigt werden soll.
- Schüler- bzw. Studentenausweis (Immatrikulationsnachweis)
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.
Kontakt
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Sozialberatung - Sozialversicherungswesen - Beihilfe
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Telefon: 06144 20-144
Telefax: 06144 20-412
Internet
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Ortsgericht
Beschreibung
Das Ortsgericht ist keine Dienststelle der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Das Ortsgericht hat lediglich seinen Sitz im Rathaus Ginsheim. Daher ist keine Kartenzahlung über das städtische System möglich.
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Ortsgericht kann nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Astrid Eichner
Frau Martina Schorr
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06144 20-188
Telefon Festnetz: 06144 20-182
E-Mail: schorr@gigu.de
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme
: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
(ungerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Bürgerbüro Gustavsburg
Montag08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Mittwoch14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Freitag08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Samstag
(gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Dennis Kronauer
Herr Sven Landau
Besucheranschrift
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Alice Nachtmann
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06144 925129
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Simone Pfaff
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06144 925129
Frau Sandra Sigmund
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Kübra Fakhri
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme
: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Montag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Samstag
(gerade Kalenderwochen)
09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Bürgerbüro Ginsheim
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag
(ungerade Kalenderwochen)
09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Dennis Kronauer
Herr Sven Landau
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Alice Nachtmann
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06144 925129
Frau Simone Pfaff
Besucheranschrift
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Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06144 925129
Frau Sandra Sigmund
Besucheranschrift
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Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
Besucheranschrift
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Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Kübra Fakhri
Besucheranschrift
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E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
erforderliche Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016
Stichwörter
Beglaubigen, Beglaubigung, Original, Urkunde, Nachweis, Bescheinigung, Apostille, Dokument, Schriftstück, Bestätigung, Abschrift, Unterschrift