Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Hinweise für Pfungstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Pfungstadt
HINWEIS:
Die Beglaubigung von Unterschriften wird aktuell vom Ortsgericht übernommen.
HINWEIS:
Die Beglaubigung von Unterschriften wird aktuell vom Ortsgericht übernommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.
Kontakt
Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir bitten Sie zu beachten, dass Kundenbesuche vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden können.
Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):
Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.
Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar:
Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten.
Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie:
Gesetzesänderung ab dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder
Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.
Stadthaus II:
Montag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Hinweis:
z. Zt. nur nach Termin-Vereinbarung möglichKontakt
Kontaktperson
Frau Abt (Abteilungsleitung)
Frau Eifert
Hausanschrift
E-Mail: jessica.eifert@pfungstadt.de
Fax: 06157 988-1300
Telefon Festnetz: 06157 988-1205
Frau Jung
Frau Solmaz
Hausanschrift
E-Mail: guelcan.solmaz@pfungstadt.de
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1203
Frau Steiner
Hausanschrift
E-Mail: silvia.steiner@pfungstadt.de
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1204
Frau Link
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06157 988-1201
Fax: 06157 988-1315
E-Mail: selina.link@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung
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Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
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geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
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Weitere Informationen
Ordnungsamt
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Bußgeld
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Strafe
Stadtpolizei
Ordnungspolizei
Ortspolizei
Verwarnung
Polizei
erforderliche Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016
Stichwörter
Beglaubigen, Beglaubigung, Original, Urkunde, Nachweis, Bescheinigung, Apostille, Dokument, Schriftstück, Bestätigung, Abschrift, Unterschrift