Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
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Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Beglaubigung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
- Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
- Haltestelle: Mathildenplatz
Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.
Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1–3 in Darmstadt an.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 12-5302
Internet
Stichwörter
Apostillen, Beglaubigungsstelle
Ortsgericht Lampertheim
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen zwecks Unterschrifts-Beglaubigungen: montags, nach vorheriger telefonischer (oder per eMail) Vereinbarung möglich.
Telefonzeiten, wie Öffnungszeiten des Rathaus-Service.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06206 935-287
Kontaktperson
Herr Michael Wagner (Ortsgerichtsvorsteher)
Frau Elke Dubois-Voß (stellv. Ortsgerichtsvorsteherin)
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
E-Mail: ortsgericht_lampertheim-i@outlook.de
Telefon Festnetz: 06206 935-287
Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Verwaltungsaußenstelle Lampertheim-Hofheim)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
Bus: Linie Linie 644
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08.00 - 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag
- 14.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag
- 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06241 209040
Fax: 06241 20904-22
Kontaktperson
Frau Miriam Gorniotzek (Außenstellenleitung)
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06241 20904-11
Fax: 06241 20904-22
Frau Jennifer Plume
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06241 20904-12
E-Mail: verwaltungsaussenstelle-hofheim@lampertheim.de
Fax: 06241 20904-22
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Rathaus-Service)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08.00 - 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag
- 13.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag
- 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irene Matheis
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Fax: 06206 935-276
Frau Britta Gerbert
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Frau Zerbin Esiyok
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Frau Alexandra Bober
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Frau Elisabeth Schröder
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Frau Michelle Göck
Hausanschrift
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Schmitt
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Herr Steven Busse
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Römerstraße 102
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Hausanschrift
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Frau Coralie Legleiter
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
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E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
erforderliche Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Handlungsgrundlage(n)
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise für Lampertheim: Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften Stadt Lampertheim
Beglaubigung von Unterschriften: 5,00 € je Unterschrift
Beglaubigung von Dokumenten: 2,50 € je Dokument
Die Gebühr ist bei der Beantragung in Bar oder per EC zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016
Stichwörter
Bescheinigung, Urkunde, Beglaubigen, Original, Bestätigung, Apostille, Nachweis, Abschrift, Dokument, Schriftstück, Beglaubigung, Unterschrift