Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Hinweise für Offenbach am Main: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    • Beglaubigung von Kopien von Original-Dokumenten
    • Beglaubigung von Unterschriften
    • Schätzung von Immobilien
    • Erstellung von Sterbefallanzeigen
    • Nachlasssicherungen

     Zur Beglaubigung sind die Originale und die Kopien mitzubringen.

    • Beglaubigung von Kopien von Original-Dokumenten
    • Beglaubigung von Unterschriften
    • Schätzung von Immobilien
    • Erstellung von Sterbefallanzeigen
    • Nachlasssicherungen

     Zur Beglaubigung sind die Originale und die Kopien mitzubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.

    Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.

    Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
    Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ortsgericht

    Beschreibung

    Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

    In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

    Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

    Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

    • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
    • Sicherung von Nachlässen;
    • Aufstellung von Nachlassinventaren;
    • Erteilung von Sterbefallsanzeigen;
    • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
    • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    (Stadt Offenbach am Main - Rathaus)

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
    Postanschrift

    63061 Offenbach am Main

    (Stadtverwaltung Offenbach)

    Öffnungszeiten

    MontaggeschlossenDienstaggeschlossenMittwoch14.30 bis 18 UhrDonnerstag9.30 bis 12 UhrFreitaggeschlossen

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Carlo Wölfel

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Hinweise für Offenbach am Main: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Für die Beglaubigung von Kopien wird das Original-Dokument benötigt
    Für die Beglaubigung von Unterschriften sind das persönliche Erscheinen des Unterzeichners und ein gültiges Ausweispapier erforderlich.

    Beglaubigungen für Renten- und Versicherungszwecke werden vom Versicherungsamt gebührenfrei erstellt.

    Für die Beglaubigung von Kopien wird das Original-Dokument benötigt
    Für die Beglaubigung von Unterschriften sind das persönliche Erscheinen des Unterzeichners und ein gültiges Ausweispapier erforderlich.

    Beglaubigungen für Renten- und Versicherungszwecke werden vom Versicherungsamt gebührenfrei erstellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    Hinweise für Offenbach am Main: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Gemäß §§ 13 ff Hessisches Ortsgerichtsgesetz sind die Ortsgerichte zuständig für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Erstellung von Sterbefallanzeigen, Nachlasssicherungen sowie die Schätzung von Immobilen.

    Gemäß §§ 13 ff Hessisches Ortsgerichtsgesetz sind die Ortsgerichte zuständig für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Erstellung von Sterbefallanzeigen, Nachlasssicherungen sowie die Schätzung von Immobilen.

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beglaubigen, Beglaubigung, Original, Urkunde, Nachweis, Bescheinigung, Apostille, Dokument, Schriftstück, Bestätigung, Abschrift, Unterschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)