Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Bescheinigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr beantragen

    Sollen deutsche öffentliche Urkunden oder ein Dokument im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.

    Beschreibung

    In den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel können die öffentlichen Urkunden und Dokumente, die im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt wurden, für den internationalen Urkundenverkehr beglaubigt werden.

    Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.

    Bitte achten Sie hierbei auf folgende Ausnahmen:

    • Urkunden von Gerichten, Notaren und anerkannten Übersetzern werden von den Landgerichten beglaubigt.
    • Führungszeugnisse müssen bei Ihrer Stadt/Gemeinde mit den für das Zielland erforderlichen Beglaubigungen beantragt werden.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen und Regierungspräsidium Kassel

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    36358 Herbstein

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Herbstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    36358 Herbstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hessenstraße
      Linien:
      • Bus: Linie VB 5151

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Überweisung, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31

    BIC: HELADEF1FRI

    Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE16 5199 0000 0002 0012 09

    BIC: GENODE51LB1

    Bankinstitut: Volksbank Lauterbach-Schlitz eG

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68

    BIC: GENODE51GRC

    Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Abbuchung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Lastschrift), Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.))

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14 - 16

    35390 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zur Vorprüfung: Bild oder Scan des Dokumentes sowie der Vorbeglaubigung (online)
    • Zur Hauptprüfung: das Originaldokument mit Vorbeglaubigung per Post, alternativ persönlich mit vorheriger Terminabsprache
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Originaldokument oder beglaubigte Abschrift, keine einfache Kopie
    • Vorbeglaubigung
    • Urkunde bzw. Dokument darf keinen eingeschränkten Verwendungszweck haben (Bsp. Elterngeld; Kindergeld, Sozialversicherung etc.)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
      • Regierungspräsidium Darmstadt beim Verwaltungsgericht Darmstadt
      • Regierungspräsidium Gießen beim Verwaltungsgericht Gießen
      • Regierungspräsidium Kassel beim Verwaltungsgericht Kassel

    Verfahrensablauf

    Eine Beglaubigung öffentlicher Urkunden oder Dokumente zur Verwendung im Ausland können Sie online, schriftlich oder persönlich beantragen.

    Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst stellen Sie den Antrag, anschließend reichen Sie Ihre öffentliche Urkunde oder Ihr Dokument im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) ein. Achten Sie hierbei auf den Ausstellungsort Ihrer jeweiligen Urkunden oder Ihrer Dokumente. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ausstellungsort (innerhalb Hessens die Regierungspräsidien in  Darmstadt, Gießen oder Kassel). Eine Vorbeglaubigung ist für jede Urkunde oder jedes Dokument erforderlich, informieren Sie sich bitte bei der ausstellenden Behörde.


    Wenn Sie eine Beglaubigung online beantragen wollen: 

    • Sie gelangen über das Online-Portal des jeweiligen Regierungspräsidiums auf die Antragstellung. 
    • Nun geben Sie hier die geforderten Daten ein und übermitteln bereits hier Ihre Urkunden oder Dokumente für eine erste Prüfung.
    • Nach Antragsstellung erhalten Sie eine Antrags-ID, welche Sie zur Identifizierung benötigen. 
    • Ist der Antrag gestellt, müssen Sie Ihre Urkunden oder Dokumente im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) beim jeweiligen Regierungspräsidium einreichen.
    • Dies kann auf dem schriftlichen Wege erfolgen oder persönlich mit vorheriger Terminabsprache. 

    Wenn Sie eine Beglaubigung schriftlich beantragen wollen: 

    • Nutzen Sie dazu bitte das Online-Portal.
    • Alternativ erstellen Sie bitte ein Anschreiben mit den Mindestangaben Zielland und Ihren Kontaktdaten.
    • Fügen Sie hier die Urkunden oder Dokumente bei.

    Wenn Sie eine Beglaubigung persönlich beantragen wollen: 

    • Hierfür bitten wir Sie im Vorfeld, am besten telefonisch, eine Terminabsprache zu treffen.
    • Sie bringen dann zur persönlichen Vorsprache Ihre Urkunden oder Dokumente im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) mit.
    • Nun werden die Urkunden oder Dokumente sowie der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und anschließend bearbeitet. 

    Bei einem positiven Ausgang der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht (persönlich, telefonisch, per Mail) über die Möglichkeiten der Zahlung und Erhalt der jeweilig bearbeiteten Urkunden oder Dokumente.

    Bei einem negativen Ausgang der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht (persönlich, telefonisch, per Mail) über die Ablehnungsgründe und Ihre Urkunden oder Dokumente wieder zurück.
     

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann in Einzelfällen abweichen.)

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, wenn die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde - in Hessen sind dies die Regierungspräsidien -mit einer Apostille versehen wurde. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt. Für die Verfahren bedarf es einer Vorbeglaubigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Konsulat, Botschaft, Siegel, Dokument, Urkunde, Bescheinigung, Internationaler Urkundenverkehr, Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland, Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland, Beglaubigung, Beurkundung, Legalisation, Bestätigung, Apostillen, Unterschrift, Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)