Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Bescheinigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr beantragen

    Sollen deutsche öffentliche Urkunden oder ein Dokument im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.

    Beschreibung

    In den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel können die öffentlichen Urkunden und Dokumente, die im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt wurden, für den internationalen Urkundenverkehr beglaubigt werden.

    Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.

    Bitte achten Sie hierbei auf folgende Ausnahmen:

    • Urkunden von Gerichten, Notaren und anerkannten Übersetzern werden von den Landgerichten beglaubigt.
    • Führungszeugnisse müssen bei Ihrer Stadt/Gemeinde mit den für das Zielland erforderlichen Beglaubigungen beantragt werden.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen und Regierungspräsidium Kassel

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Staatsangehörigkeits-/Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Im Niederfeld

    63589 Linsengericht

    (Info: Gebäude Zulassungsstelle Linsengericht)

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
    Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zur Vorprüfung: Bild oder Scan des Dokumentes sowie der Vorbeglaubigung (online)
    • Zur Hauptprüfung: das Originaldokument mit Vorbeglaubigung per Post, alternativ persönlich mit vorheriger Terminabsprache
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Originaldokument oder beglaubigte Abschrift, keine einfache Kopie
    • Vorbeglaubigung
    • Urkunde bzw. Dokument darf keinen eingeschränkten Verwendungszweck haben (Bsp. Elterngeld; Kindergeld, Sozialversicherung etc.)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
      • Regierungspräsidium Darmstadt beim Verwaltungsgericht Darmstadt
      • Regierungspräsidium Gießen beim Verwaltungsgericht Gießen
      • Regierungspräsidium Kassel beim Verwaltungsgericht Kassel

    Verfahrensablauf

    Eine Beglaubigung öffentlicher Urkunden oder Dokumente zur Verwendung im Ausland können Sie online, schriftlich oder persönlich beantragen.

    Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst stellen Sie den Antrag, anschließend reichen Sie Ihre öffentliche Urkunde oder Ihr Dokument im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) ein. Achten Sie hierbei auf den Ausstellungsort Ihrer jeweiligen Urkunden oder Ihrer Dokumente. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ausstellungsort (innerhalb Hessens die Regierungspräsidien in  Darmstadt, Gießen oder Kassel). Eine Vorbeglaubigung ist für jede Urkunde oder jedes Dokument erforderlich, informieren Sie sich bitte bei der ausstellenden Behörde.


    Wenn Sie eine Beglaubigung online beantragen wollen: 

    • Sie gelangen über das Online-Portal des jeweiligen Regierungspräsidiums auf die Antragstellung. 
    • Nun geben Sie hier die geforderten Daten ein und übermitteln bereits hier Ihre Urkunden oder Dokumente für eine erste Prüfung.
    • Nach Antragsstellung erhalten Sie eine Antrags-ID, welche Sie zur Identifizierung benötigen. 
    • Ist der Antrag gestellt, müssen Sie Ihre Urkunden oder Dokumente im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) beim jeweiligen Regierungspräsidium einreichen.
    • Dies kann auf dem schriftlichen Wege erfolgen oder persönlich mit vorheriger Terminabsprache. 

    Wenn Sie eine Beglaubigung schriftlich beantragen wollen: 

    • Nutzen Sie dazu bitte das Online-Portal.
    • Alternativ erstellen Sie bitte ein Anschreiben mit den Mindestangaben Zielland und Ihren Kontaktdaten.
    • Fügen Sie hier die Urkunden oder Dokumente bei.

    Wenn Sie eine Beglaubigung persönlich beantragen wollen: 

    • Hierfür bitten wir Sie im Vorfeld, am besten telefonisch, eine Terminabsprache zu treffen.
    • Sie bringen dann zur persönlichen Vorsprache Ihre Urkunden oder Dokumente im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) mit.
    • Nun werden die Urkunden oder Dokumente sowie der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und anschließend bearbeitet. 

    Bei einem positiven Ausgang der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht (persönlich, telefonisch, per Mail) über die Möglichkeiten der Zahlung und Erhalt der jeweilig bearbeiteten Urkunden oder Dokumente.

    Bei einem negativen Ausgang der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht (persönlich, telefonisch, per Mail) über die Ablehnungsgründe und Ihre Urkunden oder Dokumente wieder zurück.
     

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann in Einzelfällen abweichen.)

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, wenn die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde - in Hessen sind dies die Regierungspräsidien -mit einer Apostille versehen wurde. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt. Für die Verfahren bedarf es einer Vorbeglaubigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Konsulat, Botschaft, Siegel, Dokument, Urkunde, Bescheinigung, Internationaler Urkundenverkehr, Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland, Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland, Beglaubigung, Beurkundung, Legalisation, Bestätigung, Apostillen, Unterschrift, Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)