Amtsärztin / Amtsarzt
Beschreibung
Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Hessen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.
Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Krankheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
· Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
· Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
· Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
· Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
· Begutachtungen nach dem SGB XII
· Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und
Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
· Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit,
Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
· Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
· Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
· Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
· Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
· Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
· Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
· Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gesundheitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Gesundheit
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Str. 9
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2433
E-Mail: Gesundheitsamt@hef-rof.de
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2433
E-Mail: gesundheitsamt@hef-rof.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Amtsärztliche Gutachten:
- Verbeamtungen, verschiedene Begutachtungen etc.
- bitte mitbringen: Auftragsschreiben, Personalausweis, Impfpass, Hausarzt- bzw. Facharztbefunde, aktuelle Medikamentenauflistung, Brille (falls vorhanden)
Kuranträge:
- Sanatoriumsbehandlungen, Heilkuren, medizinische Rehabiliationsmaßnahmen
- bitte mitbringen: Auftragsschreiben der Beihilfe, Hausarzt- bzw. Facharztbefunde, Personalausweis, Benennung des Ortes und des Zeitraumes der Kurmaßnahme
Amtliche Bestätigungen:
- Medikamente/Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland
- Dazugehörige Vordrucke:
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen.pdf - Sonstige gesundheitsamtliche Bestätigungen
- Bitte die Bescheinigungen vollständig und gut leserlich ausfüllen!
Amtsärztliche Gutachten:
- Verbeamtungen, verschiedene Begutachtungen etc.
- bitte mitbringen: Auftragsschreiben, Personalausweis, Impfpass, Hausarzt- bzw. Facharztbefunde, aktuelle Medikamentenauflistung, Brille (falls vorhanden)
Kuranträge:
- Sanatoriumsbehandlungen, Heilkuren, medizinische Rehabiliationsmaßnahmen
- bitte mitbringen: Auftragsschreiben der Beihilfe, Hausarzt- bzw. Facharztbefunde, Personalausweis, Benennung des Ortes und des Zeitraumes der Kurmaßnahme
Amtliche Bestätigungen:
- Medikamente/Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland
- Dazugehörige Vordrucke:
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen.pdf - Sonstige gesundheitsamtliche Bestätigungen
- Bitte die Bescheinigungen vollständig und gut leserlich ausfüllen!
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gesundheitsamt, öffentliches Gesundheitswesen, Mediziner, Ärztin, Amtsärztin, Gesundheitsbehörde, Gesundheitsverwaltung, Vertrauensarzt, Facharzt, Arzt, Amtsarzt