Amtsärztin / Amtsarzt
Beschreibung
Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Hessen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.
Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Krankheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
· Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
· Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
· Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
· Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
· Begutachtungen nach dem SGB XII
· Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und
Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
· Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit,
Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
· Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
· Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
· Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
· Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
· Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
· Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
· Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gesundheitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gesundheitsamt, öffentliches Gesundheitswesen, Mediziner, Ärztin, Amtsärztin, Gesundheitsbehörde, Gesundheitsverwaltung, Vertrauensarzt, Facharzt, Arzt, Amtsarzt