Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztin / Amtsarzt

    Beschreibung

    Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Hessen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

    Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Krankheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    · Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst

    · Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe

    · Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten

    · Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst

    · Begutachtungen nach dem SGB XII

    · Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und

    Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

    · Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit,

    Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte

    · Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden

    · Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    · Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    · Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen

    · Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen

    · Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung

    · Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Amtsärztin / Amtsarzt

    Schüler: Feststellung der Sportunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Amtsärztin / Amtsarzt

    Bitte vereinbaren Sie für eine amtsärztliche Untersuchung telefonisch einen Termin, Tel.: 06192 201-1127 oder -1130.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.

    Montag
    nur mit Terminvereinbarung

    Dienstag
    nur mit Terminvereinbarung

    (Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)

    Mittwoch
    nur mit Terminvereinbarung

    Donnerstag
    nur mit Terminvereinbarung

    Freitag
    nur mit Terminvereinbarung

     

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Amtsärztin / Amtsarzt

    Zur Untersuchung einer Sportunfähigkeit ist ein ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose des behandelnden Facharztes mitzubringen.

    Zur Untersuchung einer Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose des Hausarztes/behandelnden Arztes mitzubringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Stichwörter

    Gesundheitsbehörde, Gesundheitsamt, Facharzt, Vertrauensarzt, Ärztin, Amtsärztin, Gesundheitsverwaltung, Amtsarzt, Arzt, Mediziner, öffentliches Gesundheitswesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English