Amtsärztliche Untersuchung
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    Amtsärztin / Amtsarzt

    Hinweise für Offenbach am Main: Amtsarzt/Amtsärztin

    Die Stadt Offenbach am Main ist gesetzlich verpflichtet, einen medizinischen Fachdienst einzurichten, um die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erfüllen. Die amtsärztlichen Tätigkeiten werden von einem Team qualifizierter Ärztinnen und Ärzte im Stadtgesundheitsamt übernommen. Die Leitung obliegt einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der eine spezialisierte Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitswesen erfolgreich abgeschlossen und die entsprechende Prüfung vor der Landesärztekammer bestanden hat.

    Beschreibung

    Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Hessen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

    Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Krankheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    · Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst

    · Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe

    · Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten

    · Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst

    · Begutachtungen nach dem SGB XII

    · Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und

    Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

    · Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit,

    Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte

    · Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden

    · Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    · Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    · Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen

    · Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen

    · Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung

    · Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Hinweise für Offenbach am Main: Amtsarzt/Amtsärztin

    Das Stadtgesundheitsamt Offenbach führt folgende Untersuchungen nicht durch:

    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Stadtgesundheitsamt

    Aktuelles

    Das Stadtgesundheitsamt ist Teil der Stadtverwaltung und für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig. Wir bieten verschiedene Dienstleistungen an. Zuständig sind wir für alle in der Stadt Offenbach gemeldeten Personen.

    Beschreibung

    Das Stadtgesundheitsamt beobachtet, beschreibt und bewertet die gesundheitlichen Situation der Offenbacher Bevölkerung. Es hat den öffentlichen Auftrag die Gesundheit der Bürgerschaft zu schützen und zu fördern.

    Wir beraten und informieren in Fragen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsgefährdung, Prävention und Krankheitsverhütung.

    In der Rubrik "Dienstleistungen" finden Sie Beratungs- und Informationsangebote sowie unsere Serviceleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Offenbach am Main

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    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 15:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Bitte nutzen Sie den Kontakt der entsprechenden Dienstleistung.

    Die Aufgaben des Stadtgesundheitsamtes sind vielfältig und zum Teil zeitintensiv. Sie benötigen deshalb für fast alle Dienstleistungen einen TERMIN.

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80652111

    E-Mail: gesundheitsamt@offenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Stichwörter

    Amtsarzt, Arzt, Gesundheitsamt, öffentliches Gesundheitswesen, Ärztin, Facharzt, Vertrauensarzt, Gesundheitsverwaltung, Gesundheitsbehörde, Mediziner, Amtsärztin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019