Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
    99068007040000

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Meldewohnamt Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breidenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14
    35236 Breidenbach

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

    Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

    Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06465 68-0

    E-Mail: info@breidenbach.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Überweisung
    • Paypal
    • SEPA-Überweisung
    • Bargeldlose Zahlung
    • Bargeldzahlung
    • Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Gemeinde Breidenbach

    Empfänger: Gemeinde Breidenbach
    IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
    BIC: HELADEF1MAR
    Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld), SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA.), Überweisung, Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird), Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay)

    Stichwörter

    Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt / Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14
    35236 Breidenbach

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
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      Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
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      Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

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    E-Mail: info@breidenbach.de

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • Bargeldlose Zahlung

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    Gemeinde Breidenbach

    Empfänger: Gemeinde Breidenbach
    IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
    BIC: HELADEF1MAR
    Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 17.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2008
    Technisch geändert am 19.03.2026

    Stichwörter

    Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ausbildung, Azubis, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019