Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Meldewohnamt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Gemeinde Breidenbach
Adresse
Hausanschrift
Bachstraße 4-14
35236 Breidenbach
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Überweisung
- Paypal
- SEPA-Überweisung
- Bargeldlose Zahlung
- Bargeldzahlung
- Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld), SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA.), Überweisung, Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird), Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay)
Stichwörter
Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand
Einwohnermeldeamt / Passamt
Adresse
Hausanschrift
Bachstraße 4-14
35236 Breidenbach
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Formulare
Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 17.03.2026
Stichwörter
Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ausbildung, Azubis, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildung