Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung

    Arbeitsschutz

    Als Arbeitgeber können Sie sich zu Ihren Pflichten bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten beraten lassen.

    Beschreibung

    Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern durch den Gesetzgeber mit den Vorschriften zu den Bereichen des

    • betrieblichen,
    • sozialen und
    • medizinischen

    Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

    Arbeitgeber und beauftragte Personen werden in der Regel bei Besichtigungen im Rahmen der Überwachung über die rechtskonforme Umsetzung der rechtlichen Vorgaben beraten. Die Beratung beinhaltet die Erläuterung der Pflichten der Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die dazu erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. 

    Die Beratung hat das Ziel, den Arbeitgeber erkennen zu lassen, welche Pflichten ihm obliegen, welche Folgen Rechtsverletzungen nach sich ziehen und welche Möglichkeiten zur Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtungen und zur Ermittlung von Gefährdungen sowie zur Festlegung und Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen er hat. 

    Beratung auf Anfrage von Arbeitgebern oder deren Beauftragten, z. B. bei komplexen Planungen oder schwierigen Fragen zu Einrichtungen und Verfahren zum Arbeitsschutz und zur Sicherheitstechnik kann im Einzelfall bei Vorhandensein der entsprechenden Ressourcen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf diese Beratung besteht nicht, auch hier gilt für die Beratungsinhalte und die Grenzen der Beratung das vorab genannte.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt.

    Zuständigkeit

    Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sowie für die Beratung grundsätzlich zuständig.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 53 - Arbeitsschutz (Chemie, Gesundheit, Dienstleistungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leuschnerstr. 71

    34134 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: offenes Parkhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
      Linien:
      • Bus: Linie 11
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 3 und 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    Postfach

    34117 Kassel

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Leuschnerstr. 71

    34134 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kassel - offenes Parkhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kassel - "Magazinhof"
      Linien:
      • Bus: Linie 11
    • Haltestelle: Kassel - "Helleböhn"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 3, 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kassel - offenes Parkhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kassel - "Magazinhof"
      Linien:
      • Bus: Linie 11
    • Haltestelle: Kassel - "Helleböhn"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 3, 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    Postfach

    34117 Kassel

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren werden nach Zeitaufwand erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nähere Informationen zum Arbeitsschutz in Hessen erhalten Sie neben den zuständigen Regierungspräsidien auch im Sozialnetz Hessen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 04.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sonntagsarbeit, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeaufsicht, Asbest, Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeit, Gefahrstoffe, Arbeitsschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de