Schwarzarbeit

    Schwarzarbeit

    Beschreibung

    Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind gesetzlich definiert. Danach erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit u. a. derjenige, der seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle (§ 1 HwO) eingetragen zu sein.
    Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind auch die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Die Verfolgung und Ahndung der genannten, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelten Ordnungswidrigkeiten mit gewerbe- und handwerksrechtlichem Bezug (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e SchwarzArbG) obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (in den Landkreisen dem Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten dem Magistrat). Sie prüfen weiterhin die Verstöße gegen die §§ 14 und 55 der GewO und § 1 der HWO, soweit diese mangels Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im erheblichen Umfange noch unterhalb der Schwelle zur Schwarzarbeit liegen. Ansonsten unterstützen sie die Zollbehörden, die primär zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz berufen sind.
     

    Ansprechpartner

    Landkreis Fulda - Fachdienst 3100 - Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag & Donnerstag
    08:30 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Dipperz - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Dorfbrunnen 2

    36160 Dipperz

    (Zufahrt zum Parkplatz über Fuldaer Straße (B 458) zwischen Nr. 26 und 28!)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr Dienstag-Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeiter, Zollverwaltung, Bußgeld, Schattenwirtschaft, Schwarzarbeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)