Schwarzarbeit
Beschreibung
Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind gesetzlich definiert. Danach erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit u. a. derjenige, der seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle (§ 1 HwO) eingetragen zu sein.
Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind auch die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Die Verfolgung und Ahndung der genannten, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelten Ordnungswidrigkeiten mit gewerbe- und handwerksrechtlichem Bezug (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e SchwarzArbG) obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (in den Landkreisen dem Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten dem Magistrat). Sie prüfen weiterhin die Verstöße gegen die §§ 14 und 55 der GewO und § 1 der HWO, soweit diese mangels Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im erheblichen Umfange noch unterhalb der Schwelle zur Schwarzarbeit liegen. Ansonsten unterstützen sie die Zollbehörden, die primär zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz berufen sind.
Zuständigkeit
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Der Kreis Bergstraße ist nur für die Durchführung der Bußgeldverfahren nach dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zuständig. Das Bußgeld kann bis zu einer Höhe von 50.000 € festgesetzt werden.
Der Kreis Bergstraße ist nur für die Durchführung der Bußgeldverfahren nach dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zuständig. Das Bußgeld kann bis zu einer Höhe von 50.000 € festgesetzt werden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zwingenberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaushof
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@zwingenberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schwarzarbeiter, Schwarzarbeiten, Bußgeld, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Schattenwirtschaft, Zollverwaltung