Schwarzarbeit
Beschreibung
Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind gesetzlich definiert. Danach erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit u. a. derjenige, der seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle (§ 1 HwO) eingetragen zu sein.
Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind auch die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Die Verfolgung und Ahndung der genannten, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelten Ordnungswidrigkeiten mit gewerbe- und handwerksrechtlichem Bezug (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e SchwarzArbG) obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (in den Landkreisen dem Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten dem Magistrat). Sie prüfen weiterhin die Verstöße gegen die §§ 14 und 55 der GewO und § 1 der HWO, soweit diese mangels Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im erheblichen Umfange noch unterhalb der Schwelle zur Schwarzarbeit liegen. Ansonsten unterstützen sie die Zollbehörden, die primär zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz berufen sind.
Zuständigkeit
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Der Kreis Bergstraße ist nur für die Durchführung der Bußgeldverfahren nach dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zuständig. Das Bußgeld kann bis zu einer Höhe von 50.000 € festgesetzt werden.
Der Kreis Bergstraße ist nur für die Durchführung der Bußgeldverfahren nach dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zuständig. Das Bußgeld kann bis zu einer Höhe von 50.000 € festgesetzt werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Kreis Bergstraße
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: info@kreis-bergstrasse.de
Stadt Lindenfels - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Löwenbrunnen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 8:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
- Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06255 306-53
Telefon Festnetz: 06255 306-54
Fax: 06255 306-88
E-Mail: ordnungsamt@lindenfels.de
Kontaktperson
Frau Bianca Wengert
Bankverbindung
Stadt Lindenfels
Empfänger: Stadt Lindenfels
IBAN: DE95 5095 1469 0007 0001 13
BIC: HELADEF1HEP
Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schwarzarbeiter, Zollverwaltung, Bußgeld, Schattenwirtschaft, Schwarzarbeiten, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung