Schwarzarbeit
    99089002000000

    Schwarzarbeit

    Beschreibung

    Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind gesetzlich definiert. Danach erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit u. a. derjenige, der seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle (§ 1 HwO) eingetragen zu sein.
    Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind auch die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Die Verfolgung und Ahndung der genannten, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelten Ordnungswidrigkeiten mit gewerbe- und handwerksrechtlichem Bezug (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e SchwarzArbG) obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (in den Landkreisen dem Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten dem Magistrat). Sie prüfen weiterhin die Verstöße gegen die §§ 14 und 55 der GewO und § 1 der HWO, soweit diese mangels Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im erheblichen Umfange noch unterhalb der Schwelle zur Schwarzarbeit liegen. Ansonsten unterstützen sie die Zollbehörden, die primär zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz berufen sind.
     

    Zuständigkeit

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Der Kreis Bergstraße ist nur für die Durchführung der Bußgeldverfahren nach dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zuständig. Das Bußgeld kann bis zu einer Höhe von 50.000 € festgesetzt werden.

    Der Kreis Bergstraße ist nur für die Durchführung der Bußgeldverfahren nach dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zuständig. Das Bußgeld kann bis zu einer Höhe von 50.000 € festgesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Kreis Bergstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräffstraße 5

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Lindenfels - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 39

    64678 Lindenfels

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Löwenbrunnen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 8:30 - 12:00 Uhr
    • Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
    • Mittwoch geschlossen 
    • Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 
    • Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06255 306-53

    Telefon Festnetz: 06255 306-54

    Fax: 06255 306-88

    E-Mail: ordnungsamt@lindenfels.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Lindenfels

    Empfänger: Stadt Lindenfels

    IBAN: DE95 5095 1469 0007 0001 13

    BIC: HELADEF1HEP

    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schwarzarbeiter, Zollverwaltung, Bußgeld, Schattenwirtschaft, Schwarzarbeiten, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019