Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Babenhausen - Fachbereich III - Sicherheit & Ordnung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 2
64832 Babenhausen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06073 602-0
E-Mail: friedhofsamt@babenhausen.de
E-Mail: meldeamt@babenhausen.de
E-Mail: ordnungsamt@babenhausen.de
E-Mail: standesamt@babenhausen.de
Weitere Informationen
Unseren ebenerdigen Eingang finden Sie in der Badegasse. Von dort aus kommen Sie mit dem Aufzug in jedes Stockwerk.
erforderliche Unterlagen
- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hinweise für Babenhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Babenhausen
Kosten
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Anmeldung, Abmeldung, Gewerbe, Gewerbeabmelden