Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Einrichtungen
    99101011261002

    Sterbefall als Einrichtung anzeigen

    Wenn ein Mensch in Ihrer Einrichtung verstirbt, müssen Sie den Tod der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Verstirbt ein Mensch in Ihrer Einrichtung, müssen Sie dies dem Standesamt melden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

    Dies betrifft

    • Krankenhäuser
    • Alten- und Pflegeheime
    • Hospiz
    • Einrichtungen für psychisch kranke Menschen
    • Einrichtungen der Jugendhilfe
    • Justizvollzugsanstalten

    Die zuständige Stelle trägt den Tod ins Sterberegister ein. In das Register werden unter anderem der Todeszeitpunkt und Ort des Todes, der Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, der Wohnsitz und der Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten aufgenommen.

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person gestorben ist

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Den Tod eines Menschen müssen Sie spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag melden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 17.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2026
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Stichwörter

    Sterberegister, Hospiz, Trauerfall, Sterbeurkunde, Klinik, Seniorenheim, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Justizvollzugsanstalt, Krankenhaus, versterben, Todesfall, Tod

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 26.11.2019