Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung
    99083005001000

    Einen neuen Namen bescheinigen lassen

    Wenn Sie einen neuen Vor- oder Nachnamen angenommen haben, können Sie sich dies von Ihrem Standesamt bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Sie können aus verschiedenen Gründen einen neuen Vor- oder Nachnamen annehmen, zum Beispiel:

    • Sie heiraten oder lassen sich scheiden.
    • Sie haben nach dem Selbstbestimmungsgesetz einen geänderten Geschlechtseintrag mit einem neuen Vornamen.
    • Sie haben nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz einen übersetzten oder in der Schreibweise angeglichenen Namen.
    • Sie haben nach dem Bundesvertriebenengesetz Bestandteile Ihres Namens abgelegt, zum Beispiel die weibliche Form.
    • Sie haben nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach deutschem Recht Vor- und Familiennamen gebildet beziehungsweise fremde Namensbestandteile abgelegt, zum Beispiel Mittelnamen, Vatersnamen oder Zwischennamen.

    Sie können eine Bescheinigung über den neuen Namen bei Ihrem zuständigen Standesamt erhalten. Das Standesamt bescheinigt Ihnen auf Wunsch auch einen geänderten Geschlechtseintrag.

    zuständige Stelle

    Standesamt, das die Erklärung zur Namensänderung entgegen genommen hat

    Ansprechpartner

    Für Homberg (Ohm) (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 17.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2026
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Stichwörter

    Selbstbestimmungsgesetz, Geschlechtseintrag, Namensangleichung, Scheidung, Minderheiten-Namensänderungsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 26.11.2019