Arbeitsunfall als Unternehmen bei der staatlichen Arbeitsschutzbehörde melden

    Melden Sie schwere oder tödliche Arbeitsunfälle unverzüglich der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde.

    Beschreibung

    Wenn es in Ihrem Betrieb zu einem schweren oder tödlichen Arbeitsunfall kommt, sind Sie verpflichtet, diesen der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Die Anzeige unterstützt die behördliche Überwachung des Arbeitsschutzes und dient der Aufklärung des Unfallhergangs.

    Die Meldung bei der Arbeitsschutzbehörde erfolgt zusätzlich zur Unfallanzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Beide Anzeigen verfolgen unterschiedliche Zwecke und ersetzen sich nicht gegenseitig.

    zuständige Stelle

    Arbeitsschutzbehörden in den Regierungspräsidien

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeigeformular für Arbeitsunfälle der zuständigen Unfallversicherungsträger können genutzt werden
    • Angaben zum Unfallhergang
    • Angaben zur verletzten oder verstorbenen Person

    Voraussetzungen

    • Es liegt ein Arbeitsunfall mit schweren oder tödlichen Folgen vor
    • Es liegt ein Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Ausfallzeit vor
    • Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber oder eine von Ihnen beauftragte Person

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Maßnahmen der Arbeitsschutzbehörde können Sie die im jeweiligen Bescheid genannten Rechtsbehelfe einlegen, insbesondere Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Sie zeigen den Arbeitsunfall unverzüglich bei der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde an. Die Anzeige kann schriftlich oder – sofern angeboten – über einen Online-Dienst erfolgen. Die Behörde prüft die Angaben und leitet gegebenenfalls weitere Maßnahmen ein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige bei der staatlichen Arbeitsschutzbehörde ersetzt nicht die Unfallanzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 02.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2026

    Technisch geändert am 06.02.2026

    Stichwörter

    schwerer Arbeitsunfall, Unfallanzeige, Arbeitsunfall Behörde melden, Arbeitsschutz, Arbeitsunfallmeldung, Arbeitsunfall anzeigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019