Arbeitsunfall als Unternehmen bei der staatlichen Arbeitsschutzbehörde melden
Melden Sie schwere oder tödliche Arbeitsunfälle unverzüglich der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde.
Beschreibung
Wenn es in Ihrem Betrieb zu einem schweren oder tödlichen Arbeitsunfall kommt, sind Sie verpflichtet, diesen der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Die Anzeige unterstützt die behördliche Überwachung des Arbeitsschutzes und dient der Aufklärung des Unfallhergangs.
Die Meldung bei der Arbeitsschutzbehörde erfolgt zusätzlich zur Unfallanzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Beide Anzeigen verfolgen unterschiedliche Zwecke und ersetzen sich nicht gegenseitig.
zuständige Stelle
Arbeitsschutzbehörden in den Regierungspräsidien
erforderliche Unterlagen
- Anzeigeformular für Arbeitsunfälle der zuständigen Unfallversicherungsträger können genutzt werden
- Angaben zum Unfallhergang
- Angaben zur verletzten oder verstorbenen Person
Voraussetzungen
- Es liegt ein Arbeitsunfall mit schweren oder tödlichen Folgen vor
- Es liegt ein Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Ausfallzeit vor
- Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber oder eine von Ihnen beauftragte Person
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen Maßnahmen der Arbeitsschutzbehörde können Sie die im jeweiligen Bescheid genannten Rechtsbehelfe einlegen, insbesondere Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Sie zeigen den Arbeitsunfall unverzüglich bei der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde an. Die Anzeige kann schriftlich oder – sofern angeboten – über einen Online-Dienst erfolgen. Die Behörde prüft die Angaben und leitet gegebenenfalls weitere Maßnahmen ein.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige bei der staatlichen Arbeitsschutzbehörde ersetzt nicht die Unfallanzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 02.02.2026
Stichwörter
schwerer Arbeitsunfall, Unfallanzeige, Arbeitsunfall Behörde melden, Arbeitsschutz, Arbeitsunfallmeldung, Arbeitsunfall anzeigen