Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen

    Wenn sich Ihre persönlichen, finanziellen oder familiären Verhältnisse ändern, müssen Sie dies dem Jobcenter sofort mitteilen. Nutzen Sie dafür die Veränderungsmitteilung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie dem Jobcenter alle Änderungen melden, die sich auf Ihre Leistungen auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen im Einkommen, in der Wohnsituation, beim Vermögen, in der Bedarfsgemeinschaft oder eine Arbeitsunfähigkeit. Die Mitteilung ist verpflichtend und muss unverzüglich erfolgen. Das Jobcenter prüft anschließend, ob sich Ihr Anspruch auf Bürgergeld ändert und passt Ihre Leistungen gegebenenfalls an.

    Sie können die Veränderungsmitteilung online oder schriftlich einreichen. Wenn Sie Nachweise für die Änderungen haben, fügen Sie diese bitte bei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06192 201-1396

    Fax: 06192 201-1724

    E-Mail: leitung.kommunalesjobcenter@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular "Veränderungsmitteilung"
    • Nachweise zu Änderungen

    Voraussetzungen

    • Sie beziehen Bürgergeld.
    • Es liegt eine relevante Änderung Ihrer Verhältnisse vor.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie die Veränderungsmitteilung vollständig aus.
    • Fügen Sie Nachweise zu Änderungen bei.
    • Übermitteln Sie die Unterlagen online oder schriftlich an Ihr Jobcenter.
    • Das Jobcenter prüft Ihre Angaben und passt Ihren Leistungsanspruch gegebenenfalls an.
    • Sie erhalten einen Änderungs- oder Weiterbewilligungsbescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche oder verspätete Angaben können zur Versagung der Leistungen, Rückforderungen und Sanktionen führen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 17.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2025

    Technisch geändert am 22.12.2025

    Stichwörter

    Bundesagentur für Arbeit, Sozialstütze, hartz 4, Arbeitslosengeld, Bildung und Teilhabe, Hartz IV, Hartz, Kommunales Jobcenter, Arbeitslosengeld 2, Arbeitsagentur, Sozialfürsorge, Grundsicherung, ALG 2, ALG, Arbeitslosenunterstützung, Arbeitslosengeld II, Stütze, Jobcenter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019